Spenden
Spenden sind freiwillige Zuwendungen und können in Geld- oder Sachleistungen erfolgen.
Die Stadt Oranienburg darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, i.S. § 52 Abs.2 AO, einwerben und annehmen.
Die Stadt Oranienburg ist berechtigt, Spendenbescheinigungen nach amtlichem Vordruck auszustellen.
Rechtsgrundlagen
Formulare
Mitarbeiter/Innen
Constantin Queitsch »
Sachgebietsleitung Haushaltswesen inkl. Anlagenbuchhaltung
(03301) 600 661
(03301) 600-99-661
Raum: 2.144 (Haus 2)
E-Mail
René Sadelberg »
SB Kämmereiwesen
(03301) 600 829
(03301) 600-99-829
Raum: 2.150
E-Mail