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Spenden

Spenden sind freiwillige Zuwendungen und können in Geld- oder Sachleistungen erfolgen.

Die Stadt Oranienburg darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, i.S. § 52 Abs.2 AO, einwerben und annehmen.

Die Stadt Oranienburg ist berechtigt, Spendenbescheinigungen nach amtlichem Vordruck auszustellen.

 

Rechtsgrundlagen

Formulare