Seiteninhalt

Anliegen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Sterbefall anzeigen

Nr. 99101004012000
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Ableben der Person eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig: Ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
 

Wo und wie erhalte ich eine Sterbeurkunde, wo kann ich einen Sterbefall anzeigen?

Beschreibung

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Die Zuständigkeit zur Anzeige eines Sterbefalls richtet sich in der Regel nach dem Ort des Ablebens (Krankenhaus, Wohnung, etc). In den meisten Fällen sind für die Anzeige das Krankenhaus, ein Hospiz, Alten- bzw. Pflegeheime oder die Polizei zuständig. In seltenen Fällen sind die Angehörigen des Verstorbenen selber anzeigepflichtig.

Den Gang zum Standesamt zur Beurkundung des Sterbefalls und um die entsprechenden Sterbeurkunden zu erhalten, übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

Rechtsgrundlagen

  • § 28ff. Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 60 Personenstandsgesetz (PstG)
  • § 38 Personenstandsverordnung (PStV)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über den Personenstand (Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, bei Ledigen eine erweiterte Meldebescheinigung)
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung. Darüber hinaus benötigt das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich (Standesamtsbezirk) sich der Sterbefall ereignet hat, zur Beurkundung Dokumente (in der Regel Urkunden) über den Personenstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, etc.), die aktuelle Namensführung sowie den aktuellen Wohnsitz.

Verfahrensablauf

Sofern sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Hospiz oder Alten- oder Pflegeheim ereignet hat, ist die jeweilige Einrichtung verpflichtet den Sterbefall anzuzeigen. Sofern der Tod jedoch unerklärlich ist, erfolgt die Anzeige durch die Polizei.

In den allermeisten Fällen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen, welches sich um sämtliche organisatorische Angelegenheiten rund um den Sterbefall kümmert. Dazu gehört unter anderem der Gang zum Standesamt um die benötigten Dokumente für die Beurkundung des Sterbefalls einzureichen sowie die Anzahl der von den Angehörigen benötigten Sterbeurkunden als auch die behördlich benötigten Sterbeurkunden zu beantragen.

Nach der Beurkundung des Sterbefalls, können aus dem Sterberegister Sterbeurkunden ausgestellt werden. Diese leitet das Bestattungsunternehmen an die Angehörigen weiter.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Die Anzeige eines Sterbefalls ist gebührenfrei. Etwaige Kosten entstehen durch die Beantragung und Ausstellung von Sterbeurkunden.

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:

  • der letzte Ehepartner
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Siehe auch Dienstleistung >> Sterbeurkunde Ausstellung

Fristen

Die Anzeige des Sterbefalls muss binnen drei Tagen bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt erfolgen.