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Sterbeurkunde Ausstellung

Die Sterbeurkunde beweist das Ableben eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen, den Ort, den Tag, die Uhrzeit sowie die Angaben zum/-r eventuellen Ehepartner/-in. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Sterberegisters eine aktuelle Sterbeurkunde ausstellen lassen.

Sie betreiben Ahnenforschung und wollen Ihren Familienstammbaum erstellen oder benötigen eine Sterbeurkunde zur Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht? Sie erhalten die Sterbeurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bereich sich der Sterbefall ereignet hat!

Beschreibung

Die Sterbeurkunde beweist das Ableben eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen, den Ort, den Tag die Uhrzeit sowie die Angaben zum/-r eventuellen Ehepartner/-in. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Sterberegisters eine aktuelle Sterbeurkunde ausstellen lassen.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 55 bis 58 Personenstandsgesetz (PstG)
  • §§ 61 bis 68 Personenstandsgesetz (PstG)
  • §§ 48 bis 50 Personenstandsverordnung (PstV)

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:

  • der letzte Ehepartner
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt. In Brandenburg richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und Kommunales (GEBOMIK) in seiner aktuell gültigen Fassung.

  • Sterbeurkunde: EUR 15,00
  • bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: EUR 7,50 / je Urkunde
  • Auskunft aus der Sammelakte: EUR 20,00

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer Sterbeurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

Ausstellung einer Sterbeurkunde persönlich beantragen:

  • Für eine persönliche Beantragung ist vorher telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung in der Zentral-Kasse (Bürgeramt)
  • Außer Ihnen selbst, darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Ausstellung einer Sterbeurkunde postalisch oder per E-Mail beantragen:

Nutzen Sie bitte das Anforderungsformular auf der Seite der Stadt Oranienburg (www.oranienburg.de)

>> Rathaus & Service > Formulare > Personenstandsurkunde - Anforderung (Online-Formular)

  • als Legitimationsnachweis genügt eine Kopie/Scan eines gültigen Ausweisdokuments der antragstellenden Person
  • Sie erhalten nunmehr einen Gebührenbescheid
  • Nach vollständiger Einzahlung der Gebühr auf das Konto der Stadtkasse Oranienburg, erhalten Sie die Geburtsurkunde/n postalisch

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Antragsteller die Sterbeurkunde bei postalischer oder elektronischer Antragstellung innerhalb von 2-3 Wochen. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Geburtsurkunde im Rahmen des vereinbarten Termins ausgestellt.

Fristen

Aufbewahrungsfrist von Sterberegistern im Standesamt: 30 Jahre

Die Aufbewahrungsfrist eines Sterberegisters im Standesamt beträgt 30 Jahre. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Standesamt geht das Sterberegister in den Bestand des jeweiligen Stadtarchivs über. Aufgrund des Wechsels der Zuständigkeit nach 30 Jahren, hat die Beantragung einer Abschrift des Sterberegisters nunmehr über das Stadtarchiv zu erfolgen.