Seiteninhalt

Anliegen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Straßenreinigung und Winterdienst (Anliegerpflichten)

Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oranienburg ist insbesondere bei Anliegerstraßen, aber auch bei überörtlichen Straßen, die Räum- und Streupflicht für die Gehwegbereiche, teilweise auch für die Fahrbahnen, auf die Anlieger der von der jeweiligen Straße erschlossenen Grundstücke zu übertragen.

Winterdienst

Die Anlieger sind somit während der Winterzeit für die Verkehrssicherheit der Gehwege etc. verantwortlich und haben diese in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder ähnlichen Stoffen verboten ist.
Hinweis: Bei Straßen ohne Gehweg ist ein 1,50 m breiter Streifen zu streuen/räumen.

Die Überwachung, ob die Räum- und Streupflicht eingehalten wurde, obliegt der Stadt Oranienburg. Eine unterlassene Räum- und Streupflicht kann neben einem Bußgeld und der Aufforderung, den Gehweg verkehrssicher zu machen, auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern zu Schadensersatzforderung gegenüber dem Anlieger führen.

Die Straßen und Gehwege, die von den Anliegern zu räumen und zu streuen sind, können der städtischen Straßenreinigungssatzung (Anlage) entnommen werden.

Ansprechpartner

Rückfragen zur Straßenreinigung bzw. zum Winterdienst (bspw. die Pflichten der Bürger betreffend, die sich aus der Satzung ergeben) beantwortet Ihnen gerne Frau Mertzukat (Sachgebiet Straßenunterhaltung).

Die Überwachung von Straßenreinigung/Winterdienst obliegt dem Ordnungsamt der Stadt Oranienburg. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten.

Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)