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Unterhaltsanspruch

Unterhalt für volljährige Kinder

Eltern sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Eine Altersgrenze, ab der Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt mehr schulden, gibt es nicht. Grundsätzlich müssen die Eltern bis zum Abschluss einer ersten angemessenen Berufsausbildung Unterhalt zahlen.

Allerdings müssen Kinder, die nach dem Schulabschluss keine Ausbildung aufnehmen oder eine bereits seit längerem betriebene Ausbildung ohne Zustimmung der Eltern abbrechen, grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt sorgen.

Wenn Sie meinen, von Ihren Eltern nicht den Ihnen zustehenden Unterhalt zu erhalten, können Sie gegen Ihre Eltern vor Gericht einen Antrag stellen. Es empfiehlt sich jedoch, zunächst zu versuchen, sich außergerichtlich, in gegenseitigem Einvernehmen, zu einigen.

Zuständige Stelle:

Amtsgericht Oranienburg
Berliner Straße 38
16515 Oranienburg

Telefon: 03301/ 57 39 200
www.ag-oranienburg.brandenburg.de