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Unterhaltspflicht

Unterhalt für minderjährige Kinder – Antrag auf Kindesunterhalt

Trotz aller Konflikte bei Trennung oder Scheidung sollten sich die Eltern zugunsten ihrer Kinder einvernehmlich über Unterhaltsansprüche einigen.

Feste Sätze schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien der jeweils zuständigen Oberlandesgerichte geben jedoch Orientierungshilfen.

Haben Sie als Elternteil eine Einigung erzielt, kann der/die Unterhaltspflichtige freiwillig eine vollstreckbare Zahlungsverpflichtung abgeben. Diese geschieht mit der Beurkundung durch das Jugendamt, das Amtsgericht oder einen Notar.

Kommt es zu keiner Einigung, kann der unterhaltsberechtigte Elternteil seinen Unterhaltsanspruch vor Gericht geltend machen.


Zuständige Stelle:

Amtsgericht Oranienburg
Berliner Straße 38
16515 Oranienburg

Telefon: 03301/ 57 39 200
www.ag-oranienburg.brandenburg.de

Weiterführendes

Unterhaltsvorschuss

Mütter und Väter, die ihr Kind allein erziehen, sind meist mit erschwerten Bedingungen konfrontiert. Wenn bestehende Unterhaltsverpflichtungen von einem Elternteil nicht erfüllt werden, darf dies nicht zu Lasten des Kindes gehen.

Zur finanziellen Entlastung alleistehender Elternteile kann daher aus öffentlichen Mitteln ein Unterhaltsvorschuss gewährt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail: Info@oberhavel.de