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Vertrauliche Geburt

Nr. 99027004000000
In bestimmten Lebenssituationen fühlen sich werdende Mütter dazu gezwungen, ihre Schwangerschaft geheim zu halten. Unter solchen Umständen helfen anonyme Beratungsangebote und die Regelung zur vertraulichen Geburt.

Beschreibung

Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter vertraulich halten möchten, gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Sie ermöglicht eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung und garantiert Müttern 16 Jahre lang Anonymität. Beraterinnen begleiten die betreffenden Frauen im Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Wege für ein Leben mit Kind aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die betroffenen Kinder können dann ab dem 16. Lebensjahr ihre Herkunft erfragen.

Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung erstmals ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt.

Die vertrauliche Geburt ist eine seit 2014 in Deutschland gesetzlich verankerte Alternative zur anonymen Geburt. Am 1. Mai 2014 trat in Deutschland das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft.

 

Rechtsgrundlagen

  • Schwangerschaftskonfliktgesetz – Abschnitt 6
  • Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
 

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Der Bund übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt).

 

Weiterführende Informationen

  • Die vertrauliche Geburt – Broschüre