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Gewerbezentralregister (Auskunft beantragen)

Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem alleinigen oder dem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten.

 

Hinweis: Mit dem neuen elektronischen Personalausweis können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister seit September 2014 auch online auf der Website des Bundesamtes für Justiz beantragt und bezahlt werden: www.bundesjustizamt.de

 

Beschreibung

Entgegennahme eines Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person und Weiterleitung des Antrages an das betreffende Register.

Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen. Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.

Bevor Sie das Bürgeramt der Stadt Oranienburg zur Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister aufsuchen, prüfen Sie bitte, ob Ihnen eine Belegart vorgegeben wurde:

Belegart "1" Auskunft an den Betroffenen. Dies bedeutet, dass Ihnen der durch das Bundesamt für Justiz zu erstellende Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt an Ihre Anschrift gesandt wird.

Belegart "9" Auskunft an eine Behörde. Dies bedeutet, dass der durch das Bundesamt für Justiz zu erstellende Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt an die durch Sie angegebene Behördenanschrift (in der Regel das Gewerbeamt der Stadt) gesandt wird. Ist die Belegart "9" vorgegeben worden, so achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Beantragung des Gewerbezentralregisters nicht nur die komplette Behördenanschrift, sondern auch das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck der Mitarbeiterin des Bürgeramtes zur Kenntnis geben.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass


• Handelsregisterblatt oder Handelsregisterauszug
• bei Belegart "9" zusätzlich die komplette Behördenanschrift, Aktenzeichen oder Verwendungszweck

Fristen

  • Bearbeitungszeit ca. 2 bis 3 Wochen.

Gebühren

Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13,– € zu entrichten.