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Ehefähigkeitszeugnis

Bei Eheschließungen von deutschen Staatsbürgern im Ausland wird von einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis soll belegen, dass der Antragsteller nach deutschem Recht die Ehe eingehen kann, das heißt, dass kein Ehehindernis vorliegt.

Die Antragstellung erfolgt immer im Standesamt am Wohnort des/der deutschen Verlobten. Dazu sind die urkundlichen Nachweise von beiden Heiratswilligen vorzulegen. Um welche urkundlichen Nachweise es sich handelt, erfragen Sie bitte bei Ihrem Standesamt. Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.

 

Gebühren / Preise

  • Prüfung und Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis: 51,00 Euro
  • Beachtung ausländisches Recht / je Recht: 30,00 Euro

Rechtsgrundlagen

Fristen / Bearbeitungszeit

Das Ehefähigkeitszeugnis hat ab dem Tag der Ausstellung 6 Monate Gültigkeit.