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Reisepass

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Ein Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 Seiten angeboten.

 

Beschreibung

Die Antragsstellung eines Reisepasses kann nur persönlich erfolgen.

Eine Verlängerung oder Veränderung des Reisepasses ist nicht möglich, die Neubeantragung muss in jedem Fall erfolgen. Bei Namensänderungen müssen Sie ein neues Dokument beantragen. Bitte bringen Sie hierfür die Urkunde (Eheschließung, Namensänderung) mit.

Die Antragsstellung von Reisepässen für Kinder ist möglich. Der Antrag muss persönlich durch einen Sorgeberechtigten erfolgen. Die Zustimmung beider Sorgeberechtigten ist erforderlich (siehe Zustimmungserklärung für Reisedokumente). Die Kinder sind zur Antragsstellung mitzubringen. Ab dem sechsten Lebensjahr werden Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift des Kindes ist zu leisten, sobald es das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Abholung kann nur durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgen.

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zweitpass ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt sechs Jahre.

Vorläufige Reisepässe können nur im Ausnahmefall ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Express-Passes nicht mehr ausreicht. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses ist unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen.

Abgelaufene Reisepässe werden vom Bürgeramt eingezogen oder ungültig überlassen.

 

 


Online-Statusabfrage bei der Bundesdruckerei. Wenn Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen, können Sie jetzt mit einer Online-Statusabfrage bei der Bundesdruckerei erfahren, ob Ihr neues Dokument bereits zur Abholung im Bürgeramt vorliegt. Wie Sie den Service nutzen können, erfahren Sie bei der Beantragung und/oder auf unserer Seite   >> Statusabfrage.


 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.

  • Ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Personalausweis, bisheriger Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass
  • Familienstammbuch oder die Geburts- bzw. Heiratsurkunde.
  • Bei Verlust der Ausweisdokumente: Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument.
  • Der Antrag muss persönlich unterschrieben werden.

Fristen

Die Anträge werden zur Herstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei weitergeleitet, die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen. Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Ist die Aushändigung eines Reisepasses nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch möglich, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen (Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei: höchstens 72 Stunden).

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.

Gültigkeit:

  • Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • Reisepass ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Express-ePass:

Ein Express-Pass kann bei einer Bearbeitungszeit von 72 Stunden (Montag bis Freitag bei einer Bestellung vor 11.30 Uhr) beim Bürgeramt beantragt werden.

 

Gebühren

  • Personen unter 24 Jahren, Standard 37,50 EUR
  • Personen unter 24 Jahren, EXPRESS innerhalb von 3 Werktagen 69,50 EUR
  • Personen unter 24 Jahren, 48 Seiten (Vielreisende) 59,50 EUR
  • Personen unter 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage), 48 Seiten (Vielreisende) 91,50 EUR
  • Personen über 24 Jahren, Standard 70,00 EUR
  • Personen über 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage) 102,00 EUR
  • Personen über 24 Jahren mit 48 Seiten (Vielreisende) 92,00 EUR
  • Personen über 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage), 48 Seiten (Vielreisende) 124,00 EUR
  • Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR

 

Die Gebühr ist zu verdoppeln:

  • wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird
  • wenn die Ausstellung von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird

Die Gebühr ist um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.

Gebühren sind nicht zu erheben:

  • für die Ausstellung oder Änderung eines amtlichen Passes;
  • für die Ausstellung oder Änderung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses oder Ausweises, wenn die Ausstellung von Amts wegen erfolgt oder die Änderung von Amts wegen eingetragen wird;
  • für die Berichtigung der Wohnortangabe im Reisepass, im vorläufigen Reisepass, im Kinderreisepass oder in einem anderen Ausweis.

Formulare