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Einschulung beantragen

Die Eltern der jährlich einzuschulenden Kinder werden rechtzeitig von der für sie zuständigen Grundschule über die Anmeldezeiten schriftlich informiert. Zweifelsfragen können unmittelbar mit dem Sekretariat der zuständigen Grundschule oder mit dem Schulverwaltungsamt abgeklärt werden.

Rechtsgrundlagen