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Wohnberechtigungsschein

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Vaterschaftsanerkennung

Bei verheirateten Müttern gilt kraft Gesetzes immer der Ehemann als Vater des Kindes. Ist die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, bedarf es zur Eintragung des Vaters in das Geburtenregister des Kindes einer wirksamen Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft.

 

Ab wann bin ich rechtlich der Vater eines Kindes und wie kann ich das nachweisen?

 

Bei verheirateten Müttern gilt kraft Gesetzes immer der Ehemann als Vater des Kindes. Ist die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, bedarf es zur Eintragung des Vaters in das Geburtenregister des Kindes einer wirksamen Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft.

Die Vaterschaftsanerkennung sowie die dafür notwendige Zustimmungserklärung der Kindesmutter, bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Ohne eine vorherige Vaterschaftsanerkennung kann der Vater nicht in den Geburtseintrag des Kindes eingetragen werden.

Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie kostenfrei in Verbindung mit einer Sorgeerklärung bei Ihrem zuständigen Jugendamt machen sowie gebührenpflichtig bei einem Notar oder in ihrem zuständigen Standesamt. Im Standesamt findet nur die Vaterschaftsanerkennung statt und keine Sorgeerklärung. Die Vaterschaftsanerkennung kann vor- und nachgeburtlich gemacht werden.

Für eine Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist es dringend notwendig vorher einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorge beim Jugendamt oder Notar gemacht haben, ist es dringend notwendig ein Exemplar im Original für die Geburtsbeurkundung im Standesamt abzugeben.

 

Rechtsgrundlagen

  • § 1592 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Art. 19 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
  • § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 59 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
 

Erforderliche Unterlagen

Zur Anerkennung der Vaterschaft sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Geburtsurkunden der Eltern im Original


Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist, so muss zusätzlich die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde im Original vorgelegt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft anzuerkennen.

Bitte legen Sie dann zusätzlich folgende Dokumente vor:

  • Mutterpass

Bei weiteren Fragen, insbesondere bei Anerkennung der Vaterschaft nach Anhängigkeit aber ausstehender Rechtskraft eines Scheidungsverfahrens, wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
 

Voraussetzungen

Die Eltern des/der zu erwartenden oder geborenen Kindes/Kinder dürfen nicht miteinander verheiratet sein, da ansonsten der Ehemann kraft Gesetzes als Vater des/der Kindes/Kinder gilt.

 

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt. In Brandenburg richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und Kommunales (GEBOMIK) in seiner aktuell gültigen Fassung.


  • Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft: EUR 30,00
  • Erklärung/en über die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung: EUR 30,00
*sofern der anerkennende Vater und die Kindesmutter die Erklärung gemeinsam abgeben, handelt es sich um eine Erklärung. Bei getrennt voneinander abgegebenen Erklärungen handelt es sich um zwei eigenständige Erklärungen.


Verfahrensablauf

Grundsätzlich können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung vereinbaren.

 

Vorgeburtlich (während der Schwangerschaft der Mutter):

Melden Sie sich bitte beim Standesamt Ihrer Wahl* und vereinbaren Sie einen Termin. Bringen Sie zum Termin bitte aller erforderlichen Dokumente mit. Sofern die Dokumente vollständig sind und keine Unklarheiten bestehen, steht der Beurkundung nichts im Weg.

Sie erhalten drei beglaubigte Abschriften der abgegebenen Erklärung/-en. Sofern die Geburt bei einem anderen Standesamt beurkundet wird, besteht die Möglichkeit eine Ausfertigung für das Geburts-Standesamt auszustellen. Bitte reichen Sie diese Ausfertigung für die Geburtsbeurkundung an das zuständige Standesamt weiter.

 

Im Rahmen des Termins zur Geburtsbeurkundung:

Sie vereinbaren einen Termin zur Geburtsbeurkundung und bringen alle notwendigen Dokumente mit. Somit besteht die Möglichkeit im Rahmen der Geburtsbeurkundung, die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Kindesmutter zu beurkunden.

Nach der Beurkundung der Geburt:

Die Geburt des Kindes wurde bereits beurkundet, jedoch besteht bisher keine rechtliche Abstammung zum Vater des Kindes?

Sie vereinbaren bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin und bringen alle erforderlichen Dokumente mit. Sofern Sie gemeinsam zum Termin erscheinen, die Dokumente vollständig sind und keine Unklarheiten bestehen, steht der Beurkundung nichts im Weg. Wird das Geburtenregister des Kindes bei dem Standesamt geführt, welches nunmehr die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Kindesmutter beurkundet, kann die Vaterschaft gleich in das Geburtenregister des Kindes übernommen werden und eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Sofern die Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft und der Zustimmung der Kindesmutter getrennt voneinander abgegeben werden, wird die Vaterschaft erst nach Eingang aller erforderlichen Erklärungen beim Geburts-Standesamt des Kindes wirksam.

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Einzelfall und Umfang der vorzulegenden erforderlichen Dokumente variieren. 

Sonstiges

Minderjährige Eltern bzw. minderjähriges Elternteil

Den Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft bzw. der Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss durch alle sorgeberechtigten Elternteile zugestimmt werden. Sämtlich Erklärungen sind persönlich vor dem/der Urkundesbeamten/-in (keine Vollmacht) abzugeben und öffentlich zu beglaubigen.

Sorgerecht

Erklärungen zur Begründung der gemeinsamen Sorge nimmt jedes Jugendamt oder Notare/-innen entgegen. Für den Landkreis Oberhavel ist das Jugendamt des Landkreises Oberhavel Ihr Ansprechpartner. Voraussetzung für die Sorgeerklärung ist die wirksame Anerkennung der Vaterschaft. Für die Erklärung zur Begründung der gemeinsamen Sorge müssen beide Elternteile persönlich anwesend sein.