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Wohngeld

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Feststellungverfahren zur Schwerbehinderung, beantragen

Der Schwerbehindertenausweis

Einen Schwerbehinderten-Ausweis erhalten nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt. Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30) berechtigt nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.

Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt. Den Antrag kann man formlos oder mit einem Antragsformular stellen. Wenn man ein formloses Schreiben schickt, sendet das Versorgungsamt den amtlichen Antragsvordruck zu, den man dann ausgefüllt zurücksendet.

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Landesamt für Soziales und Versorgung
Außenstelle Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
Postfach 60 15 51
14415 Potsdam
Servicetelefon: 0355 2893-800
E-Mail: post@lasv.brandenburg.de
www.lasv.brandenburg.de