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Gewerbe an-, um- und abmelden

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt bzw. aufgibt, muss dies bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. In Oranienburg nimmt das Ordnungsamt/Gewerbe  Ihre Gewerbean-, -um- oder -abmeldung entgegen und bescheinigt die Anzeige innerhalb von 3 Arbeitstagen bei Vorlage aller Unterlagen.

Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

Manche Gewerbe sind zudem erlaubnispflichtig (z. B. Makler, Bewacher, Betrieb einer Spielhalle). Hier erfolgt eine detaillierte Zuverlässigkeitsprüfung.

Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Behörde, ein Wechsel des Gewerbegegenstandes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem früher angemeldeten Gewerbebetrieb nicht geschäftsüblich sind (GewA 2), müssen ebenfalls durch den Gewerbetreibenden angezeigt werden.

Hinweise:

  • Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden, sind weitere Unterlagen erforderlich.
  • Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 66 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Deshalb informieren Sie sich bitte vor Erstattung der Gewerbeanzeige, ob eine Baugenehmigung zur gewerblichen Nutzung von baulichen Anlagen und Grundstücken erforderlich ist.

        >> Bauordnungsamt Landkreis Oberhavel

 

Notwendige Unterlagen

  • Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit Meldebescheinigung, bei Ausländern die Aufenthaltsberechtigung oder eine zur selbstständigen Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis, -befugnis
  • schriftliche Vollmacht bei der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
  • Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
  • bei einer sich in Gründung befindlichen juristischen Person z.B. GmbH i.G. ist der notariell beurkundeten Gründungsvertrages vorzulegen, anmeldepflichtig sind in diesem Fall alle Gründergesellschafter
  • Zur Anmeldung eines Handwerks ist die Eintragung bei der Handwerkskammer Potsdam erforderlich (Handwerksrolle)

Kosten

Gewerbeanmeldung

  • Natürliche Person: 30,00
  • Juristische Person mit einem Vertreter: 55,00
  • Jeder weitere gesetzliche Vertreter: 15,00
  • Ausschank alkoholischer Getränke pro Person: 10,00

Gewerbeummeldung

  • Natürliche und juristische Person: 25,00
  • Ausschank alkohol. Getränke pro Person: 10,00

Gewerbeabmeldung

  • Natürliche und juristische Person: 10,00
 

Formulare

Rechtsgrundlagen