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Wohngeld

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Melderegisterauskunft

Melderegisterauskünfte können an Bürger/innen, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister.

Das aktuelle Melderegister enthält alle Daten von Einwohner/inne/n, die gegenwärtig in der Gemeinde gemeldet sind und von Einwohner/inne/n, die nicht länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind.

 

Beschreibung

Die Meldebehörde ist berechtigt, Auskünfte aus dem Melderegister der Stadt Oranienburg zu erteilen. Die Auskunft ist schriftlich oder persönlich zu beantragen.

Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift und
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

 

Eine Erweiterte Melderegisterauskunft kann erteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Eine Archivauskunft wird in den Fällen erteilt, in denen die gesuchte Person seit mehr als fünf Jahren nicht mehr im Melderegister der Stadt Oranienburg geführt wird.

 

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Ausgehend von der Gebührenverordnung des Landes Brandenburg beträgt die Gebühr für eine

  • Einfache Auskunft (Name, Adresse)  10,– Euro
  • Erweiterte Auskunft (u.a. Geburtsdatum, Ein- u. Auszugsdaten)  12,– Euro
  • Archivauskunft (länger als 5 Jahre nicht mehr im Melderegister)  13,– Euro

 

Die Überweisung der Gebühr erfolgt auf das Konto der Stadt Oranienburg (siehe hier) unter Angabe folgenden Verwendungszweckes: 122010 431100000 + Name der gesuchten Person.