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Personalausweis

Die Beantragung eines Personalausweises muss in jedem Fall persönlich beim  Bürgeramt der Stadt Oranienburg erfolgen.

Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die sorgeberechtigte Person mit erscheinen. Erscheint von zwei Sorgeberechtigten nur ein Sorgeberechtigter, ist eine schriftliche Erklärung (Formular siehe Anhang) des anderen Sorgeberechtigten beizubringen. Zur Beantragung und Abholung eines neuen Personalausweises ist immer der bis dahin gültige Personalausweis/vorläufige Personalausweis vorzulegen. Er kann anschließend vernichtet oder entwertet überlassen werden.

Personen, die eine/n Betreuer/in haben, der über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt, müssen mit diesem gemeinsam den Personalausweis beantragen. Bei der Abholung muss der Betreuer anwesend sein. Bei Minderjährigen muss auch der Sorgeberechtigte zur Abholung mit anwesend sein.

Bei Personen unter 24 Jahren ist die Gültigkeit auf 6 Jahre beschränkt. Nach Ablauf des Personalausweises ist dieser neu zu beantragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Haben Personen das 24. Lebensjahr vollendet, beträgt die Gültigkeit des Personalausweises 10 Jahre. Ist der Personalausweis abgelaufen, ist ein neuer zu beantragen.

Bei z. B. Änderung des Familiennamens durch Eheschließung muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich, die Neubeantragung muss in jedem Fall erfolgen.

 


Neuer Service: Online-Statusabfrage bei der Bundesdruckerei. Wenn Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen, können Sie jetzt mit einer Online-Statusabfrage bei der Bundesdruckerei erfahren, ob Ihr neues Dokument bereits zur Abholung im Bürgeramt vorliegt. Wie Sie den Service nutzen können, erfahren Sie bei der Beantragung und/oder auf unserer Seite >> Statusabfrage.


 

Verlust des Personalausweises:

Der Verlust des Personalausweises ist unverzüglich dem Bürgeramt gegenüber anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Vorläufiger Personalausweis:

Ist kein gültiger Reisepass vorhanden und/oder der vorhandene Personalausweis ist abgelaufen, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen. Personen, die einen Betreuer haben, der über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt, müssen mit diesem gemeinsam den Personalausweis beantragen.

 

Online-Funktion:

Der Personalausweis kann nach Aushändigung optional mit einer Online-Funktion oder Signaturmöglichkeit genutzt werden.

Die Bestellung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes für eID-Karte und Personalausweis ist unter online www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de möglich.

 


Alle Informationen rund um den neuen Personalausweis finden Sie online unter:

www.personalausweisportal.de


 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Generell:

Der Personalausweis (auch wenn ungültig), der bisherige Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass (auch wenn ungültig); bei Verlust der Ausweisdokumente: der Führerschein, soweit vorhanden


Beantragung:

  • Geburtsurkunde od. Stammbuch
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)


Änderung (durch Namensänderung):

  • Eheschließungsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)


Vorläufiger Personalausweis:

  • Geburtsurkunde od. Stammbuch
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Fristen

Bis zu 20 Werktage; 1 Werktag für einen vorläufigen Personalausweis

Gebühren

  • Neubeantragung eines Personalausweises 37,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren zahlen 22,80 EUR
  • Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate Gültigkeit) 10,– EUR.

Formulare