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29.06.2020

Radwegebenutzungspflicht in der Bernauer Straße aufgehoben

Fahrradfahrer dürfen im gesamten Verlauf der Bernauer Straße ab sofort selbst entscheiden, ob sie auf oder neben der Fahrbahn fahren wollen. Am Freitag, den 12.06.2020, wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.

Radfahrer, die vom Schlossplatz kommen, dürfen seitdem trotz vorhandener Radwege auf der Schlossbrücke legal auf der Fahrbahn fahren.  Die Zusatzbeschilderung „Radverkehr frei“ regelt indes, dass sie weiterhin auch den nun als Gehweg gekennzeichneten Bereich vor der Commerzbank befahren dürfen. Vorrang hat an dieser Stelle jedoch der Fußverkehr. Aufgrund der eingeschränkten Einsehbarkeit ist deshalb an dieser Stelle Schrittgeschwindigkeit für den Radverkehr gefordert.

 Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht wurde inzwischen auch im gesamten weiteren Verlauf der Bernauer Straße zwischen Schlossplatz und Ortsausgang umgesetzt. So ist zum Beispiel auch der gegenüberliegende Bereich zwischen Havelpassage und Schlossbrücke nur noch als für den Radverkehr freigegebener Gehweg beschildert. Radfahrer dürfen hier also fahren, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Dort, wo ein baulicher Radweg eindeutig erkennbar ist, wurde die Beschilderung gänzlich aufgehoben.  Dies betrifft zum Beispiel die asphaltierten Radspuren zwischen der Lehnitzstraße und der Bahnunterführung. Auf diesen „sonstigen“ Radwegen dürfen Radfahrer auch künftig mit normaler Geschwindigkeit fahren, sofern sie nicht die Straße nutzen wollen.   

Die Änderung der Beschilderung setzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes um. Dieses stellt klar, dass Radfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer sind, die grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren dürfen bzw. dies sogar müssen. Eine Benutzungspflicht von Radwegen darf demnach nur noch in Ausnahmefällen angeordnet werden, etwa wenn Gefahr durch hohes LKW-Aufkommen droht.

Nach und nach wird dieser Beschluss im Oranienburger Straßennetz umgesetzt. Zuletzt  im westlichen Abschnitt der Walther-Bothe-Straße und ganz aktuell im umgestalteten Kreisverkehr in der Berliner Straße.  In nächster Zeit wird die Radwegebenutzungspflicht im gesamten Stadtgebiet innerorts aufgehoben. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft bleibt sie jedoch bestehen.