Sterbefall beurkunden
Ein Sterbefall wird immer bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich er sich ereignet hat.
Für Sterbefälle beispielsweise im Krankenhaus Oranienburg ist das Standesamt Oranienburg zuständig.
Nach Beurkundung des Sterbefalles wird neben den entsprechenden Sterbeurkunden auch eine Bescheinigung für die Bestattung ausgestellt.
In den meisten Fällen werden die Formalitäten beim Standesamt von einem Bestatter im Auftrag der Angehörigen erledigt.
Notwendige Unterlagen
Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen zum Verstorbenen vorzulegen:
Bei Ledigen:
- Geburtsurkunde
Bei Verheirateten:
- Heiratsurkunde
Bei Verwitweten oder Geschiedenen:
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des anderen Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil
Kosten
- Ausstellung einer Personenstandsurkunde: 10,– Euro
- Für jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang: 5,– Euro
Mitarbeiter/Innen
Elvira Muhs »
SB Standesamtswesen
(03301) 600 694
(03301) 600-99-694
Raum: 2.120
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