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Wohnberechtigungsschein

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Familienberatung

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende wurde ab dem Jahr 2004 ein Entlastungsbetrag von 1.308 Euro eingeführt, der über die Steuerklasse II berücksichtigt wird. Der Entlastungsbetrag wird vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs abgezogen und bleibt damit steuerfrei.

Zuständige Stelle:

Finanzamt Oranienburg
Heinrich-Grüber-Platz 3
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 857-0
Telefax: 03301 857-334
E-Mail: poststelle.fa-oranienburg@fa.brandenburg.de