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Wohnberechtigungsschein

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Rundfunkgebühren - Befreiung beantragen

Seit dem 1. Januar 2013 heißt die ehemalige GEZ ARD-ZDF-DeutschlandRadio Beitragservice und die ehemalige GEZ-Gebühr nennt sich jetzt Rundfunkbeitrag.

Bei dem neuen Rundfunkbeitrag ist es egal, wie viele Geräte Sie in einem Haushalt nutzen, Sie zahlen monatlich immer den selben Betrag.

Personen, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen oder Ausbildungsförderung erhalten, sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen können Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Achtung: Auch wenn ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht besteht, müssen die Rundfunkgeräte angemeldet werden.


Zuständige Stelle:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon: 018 59995 0100
Service-Fax: 018 59995 0105

Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr