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Wohngeld

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Wohngeld

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessenen und familiengerechten Wohnen als Zuschuss zu den Wohnkosten ja zur Hälfte von Bund und Land finanziert.

Wohngeld wird Mietern als Mietzuschuss und Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum als Lastenzuschuss gezahlt. Wohngeldberechtigt ist prinzipiell jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt bzw. die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum hat. Grundsätzlich besteht der Wohngeldanspruch ab dem Monat der Antragstellung.

Wann und wem wird Wohngeld gezahlt?

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt von folgenden drei Faktoren ab:

  1. Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

  2. Höhe des Gesamteinkommens des Haushaltes (Summe der Jahreseinkommen (brutto) aller Haushaltsmitglieder abzüglich eventueller Frei- und Abzugsbeträge)

  3. Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung


Wo wird Wohngeld beantragt?

  • Einwohner/innen der Stadt Oranienburg:
    Wohngeldstelle der Stadt Oranienburg
     

  • Einwohner/innen anderer Städte und Gemeinden in Oberhavel (außer Hennigsdorf):
    Wohngeldstelle des Landkreises Oberhavel (Telefon 03301 601-691 oder -695).

Dort erhalten Sie jeweils weitere Informationen, Beratung und ein Antragsformular.

 




Wohngeldstelle der Stadt Oranienburg

Schloßplatz 1, Haus 2, 16515 Oranienburg

 

Öffnungszeiten:

Dienstag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr

Donnerstag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und 13.30 Uhr – 16.00 Uhr

 

Zuständige Mitarbeiter/innen:


C I J O S T  Zuständig für Namen, die mit C, I, J, O, S, oder T beginnen:

  • Frau Hagedorn | Tel. 600-763 | E-Mail

A E L P Q X Y Z  Zuständig für Namen, die mit A, E, L, P, Q, X, Y oder Z beginnen:

  • Frau Lugge | Tel. 600-765 | E-Mail

H R U V W  Zuständig für Namen, die mit H, R, U, V oder W beginnen: 

  • Frau Schaak | Tel. 600-767 | E-Mail

B D F G  Zuständig für Namen, die mit B, D, F oder G beginnen:

  • Frau Rochner | Tel. 600-764 | E-Mail

K M N  Zuständig für Namen, die mit K, M oder N beginnen:

  • Herr Schirrmacher | Tel. 600-761 | E-Mail

 

Das Antragsformular kann alternativ auf dieser Seite (siehe unter »Formulare«) oder beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) heruntergeladen und ausgefüllt werden.

 

Wichtige Hinweise zum Wohngeld 2023

Zum 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten.

Auch die Stadt Oranienburg rechnet in diesem Zusammenhang mit deutlich mehr Haushalten, die einen Anspruch auf Wohngeld haben werden. Dies resultiert sowohl aus einer grundsätzlichen Erhöhung des Wohngeldes durch eine Änderung der Wohngeldformel, als auch aus der Berücksichtigung von folgenden pauschalen Zuschlägen bei der Berechnung:

1. Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten aufgrund der CO2-Bepreisung
2. Betrag der dauerhaften Heizkostenkomponente
3. Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten

Die Wohngeldstelle weist darauf hin, dass bei Wohngeldempfängern, die bereits einen Bewilligungsbescheid über den 31.12.2022 also bis mindestens 31.01.2023 haben, eine automatische Anpassung der Bescheide nach neuem Recht im Jahr 2023 erfolgt. Es muss dementsprechend von den Leistungsempfängern hier nichts getan werden. Differenzbeträge werden nachgezahlt.

Neue Weiterleistungsanträge können dann zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraumes gestellt werden.

Haushalte, die bisher noch kein Wohngeld erhalten haben oder deren Wohngeld zum 31.12.2022 ausgelaufen ist, stellen im Januar einen Neuantrag bzw. Weiterleistungsantrag zu dem ab Januar 2023 geltenden neuen Recht.

Bei der Berechnung des Wohngeldes werden keine tatsächlichen Kosten der Heizung, des Warmwassers, der Elektroenergie oder des Gasverbrauchs berücksichtigt. Es wird nach Anzahl der Haushaltsmitglieder ein pauschaler Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten angesetzt. Daher ist von einem Erhöhungsantrag wegen dieser gestiegenen Kosten abzusehen, da diese Kosten keinerlei Berücksichtigung finden.

Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter) und Wohngeld ist ausgeschlossen (unzulässig), wenn bei den Leistungen nach SGB II oder SGB XII Kosten der Unterkunft (z.B. Miete berücksichtigt wurden).

Sie können vor der Antragstellung auf Wohngeld mit Hilfe des Wohngeldrechners eventuelle Ansprüche vorab prüfen. Dies gilt vor Allem für Geringverdienende, Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende und Familien. Beachten Sie bitte, dass das Gesamteinkommen in brutto anzugeben ist, auch bei Rentnerinnen und Rentnern.

Der Wohngeldrechner kann den Anspruch nur fiktiv berechnen und begründet keinen Anspruch auf Wohngeld. Eine verbindliche Berechnung ist nur in der Wohngeldstelle möglich.

Zum >> Wohngeldrechner der Bundesregierung (BMWSB)

Notwendige Unterlagen

  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Nachweis über alle Einnahmen der zum Haushalt rechnenden Personen (Verdienst einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld der letzten 12 Monate, Renten, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, ALG I und II, Ausbildungsgeld, Unterhalt, Einkünfte aus Kapitalvermögen…)
  3. Nachweis über evtl. erhöhte Werbungskosten (z. B. Vorjahressteuerbescheid des Finanzamtes)
  4. Nachweis über Schwerbehinderung und Pflegegrad (ggf. Nachweis über Pflegeleistung)
  5. Nachweise private Altersvorsorge
  6. Kosten für die Kinderbetreuung (Bescheid und Zahlungsnachweise)
  7. vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung
        Verdienstbescheinigung Arbeitgeber (PDF; 2,8 MB)

Für Mieter einer Wohnung zusätzlich:

  • Mietvertrag und die letzte Mietfestsetzung
  • Mietzahlungsnachweise der letzten 3 Monate

Für Eigentümer zusätzlich:

  • Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug)
  • Wohnflächenberechnung nach DIN
  • Nachweis über Belastungen aus Kreditverträgen für das Wohneigentum (bei Erstantrag Kreditverträge)
  • Nachweise zu Bausparverträgen, Lebensversicherungen usw., sofern diese zur Tilgung der Kreditbelastung für das Wohneigentum dienen
  • Grundsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis
  • ggf. Bescheid über die Erhebung von Pachtzinsen mit Zahlungsnachweis

Für Selbständige zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung (bei Erstantrag)
  • Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt des Vorjahres
  • Einkommensteuererklärung einschließlich der Anlagen (insbes. Einnahme-Überschuss-Rechnung)
  • ggf. Gewinn- und Verlustrechnung
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen

Die Unterlagen sind im Original vorzulegen. Weitere Unterlagen werden bei Bedarf vom zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen Sachbearbeiterin abgefordert.

Formulare

(Die oben stehenden Links führen zu ausfüllbaren Formularen auf der Website des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, MIL. Sollten die Links nicht funktionieren, schauen Sie bitte direkt auf der Website des Ministeriums nach.)

Rechtsgrundlagen

Externe Mieterberatung

Mietervereinigung Nord / Land Brandenburg e.V.

c/o Bürgerzentrum Oranienburg
Sepp Träthner

Albert-Buchmann-Straße 17
16515 Oranienburg