Wohngeld
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessenen und familiengerechten Wohnen als Zuschuss zu den Wohnkosten ja zur Hälfte von Bund und Land finanziert.
Wohngeld wird Mietern als Mietzuschuss und Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum als Lastenzuschuss gezahlt. Wohngeldberechtigt ist prinzipiell jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt bzw. die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum hat. Grundsätzlich besteht der Wohngeldanspruch ab dem Monat der Antragstellung.
Wann und wem wird Wohngeld gezahlt?
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt von folgenden drei Faktoren ab:
- Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens des Haushaltes (Summe der Jahreseinkommen (brutto) aller Haushaltsmitglieder abzüglich eventueller Frei- und Abzugsbeträge)
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wo wird Wohngeld beantragt?
- Einwohner/innen der Stadt Oranienburg:
Wohngeldstelle der Stadt Oranienburg
- Einwohner/innen anderer Städte und Gemeinden in Oberhavel (außer in der Stadt Hennigsdorf):
Wohngeldstelle des Landkreises Oberhavel (Telefon 03301 601-691 / -692 / -693 / -695).
Dort erhalten Sie jeweils weitere Informationen, Beratung und ein Antragsformular.
Wohngeldstelle der Stadt Oranienburg
Schloßplatz 1, Haus 2, 16515 Oranienburg
Öffnungszeiten:
Dienstag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Zuständige Mitarbeiter/innen:
C I J O S T Zuständig für Namen, die mit C, I, J, O, S, oder T beginnen:
- Frau Hagedorn | Tel. 600-763 | Zi. 2.113 | E-Mail
A E L P Q X Y Z Zuständig für Namen, die mit A, E, L, P, Q, X, Y oder Z beginnen:
- Frau Lugge | Tel. 600-765 | Zi. 2.112 | E-Mail
H R U V Zuständig für Namen, die mit H, R, U oder V beginnen:
- N. N. | Tel. 600-767 | Zi. 2.112 | E-Mail
B F G W Zuständig für Namen, die mit B, F, G oder W beginnen:
- Frau Rochner | Tel. 600-764 | Zi. 2.113a | E-Mail
DK M N Zuständig für Namen, die mit D, K, M oder N beginnen:
- Herr Schirrmacher | Tel. 600-761 | Zi. 2.114 | E-Mail
Das Antragsformular kann alternativ auf dieser Seite (siehe unter »Formulare«) oder beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Notwendige Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Nachweis über alle Einnahmen der zum Haushalt rechnenden Personen (Verdienst einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld der letzten 12 Monate, Renten, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, ALG I und II, Ausbildungsgeld, Unterhalt, Einkünfte aus Kapitalvermögen…)
- Nachweis über evtl. erhöhte Werbungskosten (z. B. Vorjahressteuerbescheid des Finanzamtes)
- Nachweis über Schwerbehinderung und Pflegegrad (ggf. Nachweis über Pflegeleistung)
- Nachweise private Altersvorsorge
- vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung
Verdienstbescheinigung Arbeitgeber (PDF; 2,8 MB)
Für Mieter einer Wohnung zusätzlich:
- Mietvertrag und die letzte Mietfestsetzung
- Mietzahlungsnachweise der letzten 3 Monate
Für Eigentümer zusätzlich:
- Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug)
- Wohnflächenberechnung nach DIN
- Nachweis über Belastungen aus Kreditverträgen für das Wohneigentum (bei Erstantrag Kreditverträge)
- Nachweise zu Bausparverträgen, Lebensversicherungen usw., sofern diese zur Tilgung der Kreditbelastung für das Wohneigentum dienen
- Grundsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis
- ggf. Bescheid über die Erhebung von Pachtzinsen mit Zahlungsnachweis
Für Selbständige zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung (bei Erstantrag)
- Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt des Vorjahres
- Einkommensteuererklärung einschließlich der Anlagen (insbes. Einnahme-Überschuss-Rechnung)
- ggf. Gewinn- und Verlustrechnung
- betriebswirtschaftliche Auswertungen
Die Unterlagen sind im Original vorzulegen. Weitere Unterlagen werden bei Bedarf vom zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen Sachbearbeiterin abgefordert.
Formulare
(Die oben stehenden Links führen zu ausfüllbaren Formularen auf der Website des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, MIL. Sollten die Links nicht funktionieren, schauen Sie bitte direkt auf der Website des Ministeriums nach.)
Rechtsgrundlagen
Externe Mieterberatung
Mietervereinigung Nord / Land Brandenburg e.V.
c/o Bürgerzentrum Oranienburg
Sepp Träthner
Albert-Buchmann-Straße 17
16515 Oranienburg
(03301) 535900
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