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Wohngeld

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Einzugsermächtigung

Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (z. B. Zahlung von Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Mieten und Pachten, Elternbeiträge usw.) empfiehlt es sich, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die fälligen Beträge werden dann zum Fälligkeitszeitpunkt unmittelbar von Ihrem Konto abgebucht.

Sind Sie der Auffassung, dass ein Betrag zu Unrecht von Ihrem Konto abgebucht wurde, können Sie innerhalb von 8 Wochen bei Ihrer Bank oder Sparkasse der Abbuchung widersprechen. Der abgebuchte Betrag wird dann Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung hat den Vorteil, dass Zahlungsverspätungen, die mit Kosten verbunden sind, vermieden werden.

 

Beschreibung

Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutschreiben lassen.

Formulare