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Wohngeld

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Schulbücher (Rückerstattung Eigenanteil)

Den Schülern der öffentlichen Schulen und der privaten Ersatzschulen wird Lernmittelfreiheit nach Maßgabe des Lernmittelfreiheitsgesetzes gewährt. Die für die Beschaffung der Lernmittel erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich der Schulträger zu 2/3 und die Erziehungsberechtigten zu 1/3.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzt die Höhe des Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind.

Der Eigenanteil entfällt für Empfänger/innen von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) 2 und 12. Bei Familien mit mehr als zwei Kindern ermäßigt sich der Eigenanteil um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder die Schule besuchen. In diesen Fällen stellt der Schulträger die Lernmittel leihweise zur Verfügung.

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