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12.09.2015

Achtung, Geisterradler!

Die Einbahnstraßenregelung im nördlichen Abschnitt der Lehnitzstraße führt bei Radfahrern oft zu einem Missverständnis. Immer wieder sind sie hier auf der falschen Seite unterwegs und riskieren so eine brenzlige Situation. Hier lesen Sie, wie Sie richtig fahren.

Vor zwei Jahren wurde der nördliche Abschnitt der Lehnitzstraße grundlegend neugestaltet. Aus der wenig ansehnlichen Durchgangsstraße ist eine einladende Geschäftsstraße geworden, wovon Fußgänger wie Autofahrer gleichsam profitieren. Auch die Bedingungen für den Radverkehr haben sich dadurch verbessert. Während Radfahrer früher über holpriges Kopfsteinpflaster zuckeln mussten, sorgt heute eine glatte Asphaltdecke für hohen Fahrkomfort.

Die neue Beschilderung führt aber mitunter zu Verwirrung unter Radfreunden: Vermutlich weil das Einbahnstraßenschild in der Bernauer Straße, in Richtung Lehnitzstraße, mit dem so genannten Zusatz „Radfahrer frei“ – ein schwarz-weißes Schild mit Fahrradsymbol und zwei gegenläufigen Pfeilen – gekennzeichnet ist, sind hier viele Radfahrer als Geisterradler unterwegs. Der Irrtum: Das Schild weist nicht auf einen Radweg hin, der in zwei Richtungen befahren werden kann, sondern lediglich darauf, dass einem als Autofahrer Radfahrer entgegenkommen könnten – was ja üblicherweise in einer Einbahnstraße nicht zu erwarten ist. Spätestens auf Höhe der Mittelinseln sollten sich Geisterfahrer wundern, denn hier reicht die vorhandene Breite nicht dafür aus, dass zwei Radfahrer aneinander vorbeifahren können.

Falsch: Geisterfahrer in der Lehnitzstraße

Falsch: Geisterfahrer in der Lehnitzstraße

So geht richtig Radfahren in der Lehnitzstraße

So geht richtig Radfahren in der Lehnitzstraße

Das heißt:

  • Wer aus der Bernauer Straße kommend in die Lehnitzstraße fährt, gehört auf die rechte Seite, wo er neben den parkenden Autos fahren kann.
  • Wer in der Lehnitzstraße in Richtung Bernauer Straße radelt, ist auf dem Radstreifen richtig, der auf der rechten Seite verläuft.

Rechtliche Grundlage für beides ist das Rechtsfahrgebot, das in der Straßenverkehrsordnung verankert ist.