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16.05.2020

Besserer Schutz für Radfahrer im Straßenverkehr: Neue  StVO in Kraft getreten  

Seit dem 28. April 2020 gelten bundesweit neue Verkehrsregeln, die vor allem dem Radverkehr mehr Sicherheit und Vorzüge im Alltag bringen sollen. Hierzu beitragen sollen u. a. das Abstandsgebot beim Überholen von Radfahrern, das Haltverbot auf Schutzstreifen sowie das Anbringen von Grünpfeilen für Radfahrende an Ampeln.  

 

Nachfolgend sind die wichtigsten Neuregelungen in Kürze aufgeführt:
 

Einhalten des Mindestabstandes (1,50m) beim Überholen von Radfahrenden

Die derzeit allgemeingültigen Abstandsregelungen haben, wenngleich unbeabsichtigt, auch in der neuen Straßenverkehrsordnung ihren Niederschlag gefunden. Radfahrer sind von Kraftfahrern innerorts mit einem Abstand von 1,50m, außerorts gar von 2,00 m zu überholen. Hierdurch soll nicht etwa die Ansteckungsgefahr gemindert, sondern einzig und allein die Verkehrssicherheit erhöht werden.     

Wichtig zu wissen: Die Abstandreglung gilt auch, wenn Rad- oder Schutzstreifen markiert sind! In der Praxis ist bislang häufig zu beobachten gewesen, dass Autofahrer sich zumindest im Begegnungsfall an den Fahrbahnmarkierungen orientieren. Die neue Straßenverkehrsordnung befolgend bedeutet dies in der Lehnitzstraße fortan, dass der Autofahrer gegebenenfalls versetzt hinter dem Radfahrer fahren muss, bis der Gegenverkehr vorbeigefahren ist.   

    

Überholverbot von Zweiradfahrenden

Das Überholverbot von „Kraftfahrzeugen aller Art“ an gefährlichen Straßenabschnitten ist hinlänglich bekannt. Riskante Überholmanöver von Radfahrern waren davon aber bislang ausgeschlossen. Um diese zum Beispiel an Engstellen zu unterbinden, wurde das neue Verkehrszeichen „Überholverbot von Zweiradfahrenden“ eingeführt.  

 

Haltverbot auf Schutzstreifen

Mal eben kurz auf dem Schutzstreifen halten, um kleinere Erledigungen zu besorgen, ist ein vielfach zu beobachtendes Ärgernis, das mitunter zu gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer führen kann. Bislang war das Halten im Gegensatz zum Parken auf Schutzstreifen aber legal. Dies ist mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung nun mehr verboten. In der Willy-Brandt-Straße dürfte fortan Handlungsbedarf für das Ordnungsamt bestehen. 

 

Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Rechtsabbiegeunfälle insbesondere mit Radverkehrsbeteiligung zählen zu den schwerwiegendsten Unfallarten im Straßenverkehr. Auch in Oranienburg hat es bedauerlicherweise bereits tödliche Unfälle dieser Art gegeben. Die von rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen über 3,5 t einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit ist deshalb folgerichtig. Verlassen auf die Einhaltung dieses Gebots sollte der Radfahrer sich aber keinesfalls.     

 

Grünpfeil für Radfahrende

Was bislang schon an ausgewählten lichtsignalisierten Kreuzungen dem Autofahrer zugute kam, soll jetzt auch den Radverkehr beschleunigen: Das legale Rechtsabbiegen trotz roter Ampel. Wichtige Voraussetzung für die Anbringung des neuen Grünpfeils für Radfahrende ist aber, dass nicht nur die Sicherheit des Rad- und Kfz-Verkehrs, sondern auch die der Fußgänger berücksichtigt wird. Ob der Grünpfeil auch in Oranienburg zum Einsatz kommt, muss deshalb noch eingehend geprüft werden.     

 

Mit der Einführung der neuen Verkehrsregelungen ist auch eine Änderung des Bußgeldkatlogs einhergegangen. Parken auf Geh- und Radwegen kostet jetzt bspw. 55,– € (vormals 20,– €). Dies gilt auch für das Halten in der zweiten Reihe. Aber auch Radfahrer können härter als bisher belangt werden. Wer unerlaubt auf dem Gehweg radelt, muss nunmehr 25€ anstatt 15 € zahlen.

Ob die neue Straßenverkehrsordnung ihre erhoffte Wirkung auch in Oranienburg entfalten kann, muss sich noch zeigen. Eine gute Voraussetzung, den Radverkehr weiter zu stärken, ist sie aber allemal.

Die einzelnen Änderungen der Straßenverkehrsordnung können hier eingesehen werden:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html