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Unterführung des Louise-Henriette-Stegs jetzt mit verkehrsrechtlich angeordneter Fahrbahnmarkierung

Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit in den Gegenverkehr ist die Benutzung der Unterführung des Louise-Henriette-Stegs auf der westlichen Seite des Havelufers sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger stets mit einem gewissen Risiko behaftet.

Um die Gefahr des Zusammenstoßes zu minimieren, wurden jetzt Fahrbahnmarkierungen in Form einer Trennlinie und zweier Richtungspfeile aufgebracht, die das Rechtsfahrgebot unterstützen sollen.

Diese Markierungen wurden von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel auf Antrag der Stadt angeordnet. Für die zuvor in »Privatinitiative« eigenmächtig aufgemalte Trennlinie lag diese Anordnung hingegen nicht vor, weshalb diese zwischenzeitlich wieder entfernt werden musste.