Offenlegung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell laufenden Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit den zugehörigen Dokumenten.
Allgemeine Hinweise zum Verfahren
Das Baugesetzbuch sieht zwei Stufen für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren vor:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Öffentlichkeit muss möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung informiert werden.
Dabei besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.
Die frühzeitige Beteiligung kann bspw. in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Die Art der Durchführung sowie Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gemacht. Auf der Internetseite der Stadt wird auf dieser Seite (Menüpunkt »Aktuelles > Öffentliche Auslegung«) ebenfalls auf diese Termine hingewiesen.
Formale Beteiligung der Öffentlichkeit
Formale Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Entwurf eines Bauleitplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.
Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gegeben. Auf der Internetseite der Stadt wird ebenfalls auf die Termine hingewiesen und die Unterlagen digital zur Einsicht bereitgestellt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.
Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.
Aktuelle öffentliche Auslegungen
Folgende Bauleitpläne liegen bei der Stadt Oranienburg gemäß § 3 (1) oder § 3 (2) BauGB zu den jeweils angegebenen Zeiten zur Einsicht bereit:
Bebauungsplan Nr. 170 »Wohnen zwischen Thaerstraße und Oraniaweg« (16.12.2025-21.01.2026)
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 170 „Wohnen zwischen Thaerstraße und Oraniaweg“ gemäß § 4a in Verbindung mit § 3 (2) und
§ 13a BauGB.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 170 „Wohnen zwischen Thaerstraße und Oraniaweg“ inklusive Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. Der ca. 0,78 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 223/2 und 223/3 der Flur 5 in der Gemarkung Oranienburg. Die Grafik zeigt Lage und Abgrenzung des Plangebiets.
Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau von Wohnhäusern. Geplant ist die Errichtung von Reihenhäusern. Dazu ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehen. Es wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, in dem bis zu drei Vollgeschosse und eine Grundflächenzahl von 0,4 zulässig sind.
Umweltbelange
Das Planverfahren wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Umweltrelevante Informationen sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf bzw. den beiliegenden Gutachten zu entnehmen.
Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer, Öffnungszeiten, Internet)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 170 „Wohnen zwischen Thaerstraße und Oraniaweg“ mit Begründung und Fachgutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet-Portal der Stadt zugänglich gemacht und können dort unter www.oranienburg.de/offenlegungen vom
Dienstag, 16. Dezember 2025 bis einschließlich Mittwoch, 21. Januar 2026
eingesehen werden.
Während dieses Zeitraums können von jedermann Hinweise und Anregungen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an stadtplanung@oranienburg.de.
Zudem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg, Haus 2, 1. OG
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr aus.
Es können auch Stellungnahmen als Papierbrief an die oben genannte Adresse gesandt oder zu den Sprechzeiten
- dienstags 9.00–12.00 und 13:30–17:00 Uhr sowie
- donnerstags 9.00–12.00 und 13:30–16:00 Uhr
zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die eingereichten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Oranienburg, 05.12.2025
Alexander Laesicke
Bürgermeister
Anlagen zum Download
- 01 - Planzeichnung PDF, 1 MB
- 02 - Begründung PDF, 3.6 MB
- 03 - Städtebauliches Konzept PDF, 830 kB
- 04 - Feuerwehrstellflächen und Rettungswege PDF, 992 kB
- 05 - Landschaftsplanerischer Fachbeitrag PDF, 6.5 MB
- 06 - Artenschutzfachbeitrag PDF, 3.4 MB
- 07 - Ergebnisbericht Fauna PDF, 2.7 MB
- 08 - Biotopkarte PDF, 210 kB
- 09 - Bodengutachten PDF, 9.5 MB
- 09 - Bodengutachten Grundwasser PDF, 2.1 MB
- 10 - Entwässerungsplan PDF, 2.4 MB
- 10 - Nachweis Entwässerung Verkehrsfläche PDF, 145 kB
- 10 - Nachweis Entwässerung Wohngebiet PDF, 27 kB
- 11 - Vermerk zum Grundwasser PDF, 131 kB
- 12 - Klimaökologisches Gutachten PDF, 5.2 MB
- 13 - Maßnahmenkonzept zum Biotopausgleich PDF, 2.1 MB
- 14 - Verkehrstechnische Untersuchung PDF, 8.9 MB
- 15 - Abwägung nach der frühzeitigen Beteiligung PDF, 1.9 MB
- 16 - Datenschutzerklärung PDF, 221 kB
Veröffentlichung:
- Bekanntmachungen der Stadt Oranienburg am 12.12.2025 (Link)
Bebauungsplan Nr. 166 »Grabowseestraße Erweiterung Elisabethstift« (16.12.2025-21.01.2026)
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 166 „Grabowseestraße Erweiterung Elisabethstift“ gemäß § 4a in Verbindung mit § 3 (2) und § 13a BauGB
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 166 „Grabowseestraße Erweiterung Elisabethstift“ inklusive Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. Der ca. 0,98 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 1656, 1817 und 1984 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Friedrichsthal. Lage und Abgrenzung des Plangebiets sind in den folgenden Grafiken gekennzeichnet.
Planungsziel ist die Erweiterung des bestehenden Seniorenheims (Elisabethstift) um einen Neubau mit 25 Plätzen und die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 75 Betreuungsplätzen. Es wird ein Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO für eine Kindertagesstätte und ein Seniorenheim festgesetzt, in dem bis zu zwei Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl von bis zu 0,4 und eine Geschossflächenzahl von bis zu 0,8 zulässig sind.
Umweltbelange
Das Planverfahren wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Umweltrelevante Informationen sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf bzw. den beiliegenden Gutachten zu entnehmen.
Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer, Öffnungszeiten, Internet)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 166 „Grabowseestraße Erweiterung Elisabethstift“ mit Begründung und Fachgutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet-Portal der Stadt zugänglich gemacht und können dort unter www.oranienburg.de/offenlegungen vom
Dienstag, 16. Dezember 2025 bis einschließlich Mittwoch, 21. Januar 2026
eingesehen werden.
Während dieses Zeitraums können von jedermann Hinweise und Anregungen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an stadtplanung@oranienburg.de.
Zudem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg, Haus 2, 1. OG
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr aus.
Es können auch Stellungnahmen als Papierbrief an die oben genannte Adresse gesandt oder zu den Sprechzeiten
- dienstags 9.00 - 12.00 und 13:30 - 17:00 Uhr sowie
- donnerstags 9.00 - 12.00 und 13:30 - 16:00 Uhr
zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die eingereichten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Oranienburg, 05.12.2025
Alexander Laesicke
Bürgermeister
Anlagen zum Download
- 01 - Planzeichnung PDF, 735 kB
- 02 - Begründung PDF, 2.4 MB
- 03 - Städtebauliches Konzept PDF, 1.5 MB
- 04 - Artenschutzrechtliche Potentialabschaetzung PDF, 2 MB
- 05 – Biotop-Bestandskarte PDF, 597 kB
- 06 – Statische Stellungnahme zur Verwendung von Schraubfundamenten PDF, 603 kB
- 07 - Abwägung nach der frühzeitigen Beteiligung PDF, 515 kB
- 08 - Datenschutzerklärung PDF, 215 kB
Veröffentlichung:
- Bekanntmachungen der Stadt Oranienburg am 12.12.2025 (Link)


