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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (Objekt-, Sachsteuer). Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen obliegt dem Finanzamt. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Hebeberechtigt sind die Gemeinden, die den Steuersatz für die Gewerbesteuer durch Beschluss selbst festlegen. Ist ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden aktiv, so wird die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer durch Zerlegung anteilig auf diejenigen Gemeinden verteilt, in denen der Gewerbebetrieb über eine Betriebsstätte verfügt. Steuerschuldner ist der Inhaber des Gewerbebetriebes.

Die Gewerbesteuer ist gedacht als Gegenleistung des Betriebes für die Aufwendungen, die der Gemeinde durch den Gewerbebetrieb entstehen. Erhoben wird sie nach einer vermuteten Kostenverursachung. Damit sollen die Siedlungsfolgelasten der Kommune für die Ansiedlung des Betriebs abgegolten werden. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen obliegt dem Finanzamt. Das Finanzamt ermittelt den maßgeblichen Gewerbeertrag aus dem jährlichen Betriebsergebnis und setzt einen Gewerbesteuermessbetrag fest, auf den die Stadt ihren speziellen Hebesatz anwendet.

Der Steuerschuldner hat am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Vorauszahlungen für das laufende Jahr zu entrichten, die später auf die endgültige Steuerschuld angerechnet werden.

Höhe der aktuellen Hebesätze der Stadt Oranienburg (einschließlich Ortsteile):

Jahr Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
ab 2013 200 v.H. 370 v.H. 370 v.H.
ab 2018 300 v.H. 400 v.H. 370 v.H.

Rechtsgrundlagen

Formulare