Kinderreisepass
Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und mit einem biometrischen Lichtbild versehen. Die Kinder sind zur Antragstellung mitzubringen. Angaben über Größe und Augenfarbe des Kindes sind zwingend erforderlich. Der Kinderreisepass wird Ihnen in der Regel am Tag der Beantragung ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung ist ausschließlich vor Ablauf der Gültigkeit um weitere zwölf Monate möglich.
Das Bürgeramt erteilt keine verbindlichen Auskünfte, zur Anerkennung des Kinderreisepass im Zielstaat. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Behörde (Auswärtiges Amt, Konsulat, Botschaft).
Erfolgt eine Namensänderung durch Eheschließung der Eltern, muss ein neuer Kinderreisepass beim Bürgeramt beantragt werden.
Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Kinderreisepasses ist unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen.
Abgelaufene Kinderreisepässe werden vom Bürgeramt eingezogen oder ungültig überlassen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Persönliches Erscheinen des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
- Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- Schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderpasses
- Alter Kinderreisepass, sofern vorhanden
Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen: Negativattest oder Sorgerechtsbeschluss - Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
Gebühren
- Ausstellung: 13,– EUR
- Verlängerung: 6,– EUR
Änderungen, wie die Verlängerung eines Kinderreisepasses oder das Anbringen eines aktuellen Passbildes, kosten 6,– EUR. Änderungen sowie die Verlängerung eines Kinderreisepasses können nur in noch gültigen Dokumenten erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Werktage.