Ordnungsbehördliche Aufgaben
Die Aufgaben eines Ordnungsamtes sind überwiegend mit den Begriffen „Abwehr von Gefahren“ und „Aufgaben der öffentlichen Ordnung“ verbunden.
Dazu zählt auch die Vermeidung von Obdachlosigkeit.
Bei Gefahr im Verzug wenden Sie sich bitte an folgend aufgeführte Mitarbeiter des Ordnungsamtes bzw. außerhalb der regulären Verwaltungszeiten an die Polizei
Weiterführendes
Das Ordnungsbehördengesetz (OBG) bildet die Grundlage, wenn Gefahr von Grundstücken ausgeht. Sind Gebäude ursächlich, ist die Zuständigkeit der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Oberhavel gegeben.