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04.09.2024

Neue Hundehalterverordnung - jetzt Hund beim Ordnungsamt anmelden

Fellnasen und ihre Besitzer aufgepasst: Entsprechend der neuen, in Brandenburg geltenden Hundehalterverordnung muss der eigene Hund ab sofort beim städtischen Ordnungsamt angemeldet werden.

Zum 1. Juli ist in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten. Demnach sind ab sofort alle Besitzerinnen und Besitzer eines Hundes dazu verpflichtet, diesen beim städtischen Ordnungsamt anzumelden. Zuvor galt das nur für große und schwere Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 cm und/oder einem Gewicht ab 20 kg.

„Die so genannte Rasseliste gibt es nicht mehr“, erklärt Steffen Burkhardt vom Ordnungsamt der Stadt Oranienburg. „Das heißt, egal welche Rasse, Größe oder welches Gewicht, alle Hunde müssen bei uns im Ordnungsamt angemeldet werden.“ Auch wer seinen Hund bereits beim Steueramt registriert hat, muss seinen Hund umgehend im Ordnungsamt anmelden, sofern noch nicht geschehen. Es erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine automatische Übermittlung. Bei der Anmeldung werden die persönlichen Daten des Halters sowie Ruf- und Zuchtname, Rasse, Wurfdatum, Farbe und die Nummer vom Mikrochip-Transponder des Hundes erfasst. Für die Anmeldung entstehen keine Kosten, sie kann bequem online über www.oranienburg.de/hundehaltung erfolgen. Unter „Formulare“ steht das entsprechende Dokument zur Verfügung. Genauso kann die Anmeldung aber auch zu den Sprechzeiten persönlich in der Stadtverwaltung vorgenommen werden (dienstags 9 – 12 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr, donnerstags 9 – 12 Uhr und 13:30 – 16 Uhr).

Mit der Abschaffung der Rasseliste ist in Zukunft das Verhalten des Hundes, nicht aber pauschal seine Rasse dafür entscheidend, ob er als gefährlich zu bewerten ist. „Erst wenn uns im Ordnungsamt ein Bissvorfall oder ähnliches bekannt wird, wird geprüft, ob ein Hund als gefährlich gilt“, so Steffen Burkhardt. Dann ist auch wie bisher ein Behördenführungszeugnis erforderlich. Außerdem gilt für gefährliche Hunde eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht.

Für alle Hundehalter gilt darüber hinaus Folgendes: Sie müssen körperlich und geistig in der Lage sein, ihren Hund außerhalb der eigenen vier Wände so beaufsichtigen zu können, dass nichts und niemand gefährdet wird. Das eigene Grundstück oder die eigene Mietwohnung sind angemessen zu sichern, so dass der Vierbeiner nicht Reißaus nehmen kann. Zudem gilt in Oranienburg an bestimmten Orten eine Leinenpflicht, zum Beispiel in Grünanlagen oder Mehrfamilienhäusern. Auf Spielplätze oder an die offiziellen Badestellen darf ebenfalls kein Hund mitgenommen werden. Hinterlassenschaften des Vierbeiners müssen unverzüglich entsorgt werden. „Hundehalter sind dazu bereits durch unsere Stadtordnung verpflichtet, jetzt sind sie es zusätzlich durch die neue Hundehalterverordnung“, so Steffen Burkhardt. Zu guter Letzt muss jeder Hund spätestens nach der 8. Lebenswoche mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.