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Schulbücher (Rückerstattung Eigenanteil)

Für Schülerinnen und Schüler besteht Lernmittelfreiheit nach der Maßgabe der Bestimmungen der Lernmittelverordnung des Landes Brandenburg.

In der Höhe des in der Lernmittelverordnung festgelegten Eigenanteils sollen Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen. Die Festlegung der Beschaffungen im Rahmen des Eigenanteils erfolgt über die jeweilige Schule vor Beginn des kommenden Schuljahres.

Auf Antrag kann die Rückerstattung des Eigenanteils in der Höhe der Festlegungen in der Lernmittelverordnung erfolgen – und zwar für Schülerinnen und Schüler, die am 1. August eines Jahres

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches       Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – oder
  • Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitssuchende

erhalten.

Der Eigenanteil ermäßigt sich um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens 3 Kinder derselben Familie eine Schule besuchen und dies durch Vorlage einer (nicht formgebundenen) Bescheinigung der jeweiligen Schulen nachgewiesen wird.
 

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