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Gewerbeauskunft

Das Gewerbe-Melderegister der Stadt ist kein öffentliches Register (wie z. B. das Handelsregister). Deshalb besteht auch kein Rechtsanspruch auf Auskünfte aus dem Gewerbe-Melderegister. Das Einholen von Auskünften über Gewerbebetriebe ist notwendig, um z. B. die ladungsfähige Anschrift eines Gewerbetreibenden in Mahnsachen festzustellen.

Notwendige Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag
  • bei erweiterten Auskünften muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft vorliegen

Gebühren und Preise

  • Für 1. bis 10. Person: 14,00
  • Jede weitere Person: 6,00
  • Bei erheblichen Ermittlungen: 17,00

Rechtsgrundlagen