Seiteninhalt
Gewerbeauskunft
Das Gewerbe-Melderegister der Stadt ist kein öffentliches Register (wie z. B. das Handelsregister). Deshalb besteht auch kein Rechtsanspruch auf Auskünfte aus dem Gewerbe-Melderegister. Das Einholen von Auskünften über Gewerbebetriebe ist notwendig, um z. B. die ladungsfähige Anschrift eines Gewerbetreibenden in Mahnsachen festzustellen.
Notwendige Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag
- bei erweiterten Auskünften muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft vorliegen
Gebühren und Preise
- Für 1. bis 10. Person: 14,00 €
- Jede weitere Person: 6,00 €
- Bei erheblichen Ermittlungen: 17,00 €