Mietspiegel
Die Stadt Oranienburg hat 2014/15 einen Mietspiegel erarbeitet und 2017 fortgeschrieben.
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die für nicht preisgebundene Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit üblicherweise gezahlten Mieten (ortsübliche Vergleichsmiete). Seine gesetzlichen Grundlagen findet er in §§ 558a, 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Bei einem qualifizierten Mietspiegel (gem. § 558d BGB) wird im Zivilprozess vermutet, dass die darin genannten Mietpreisspannen zutreffen. Diese Vermutung ist aber auch widerlegbar. Als qualifiziert gilt ein Mietspiegel u.a. durch eine nach zwei Jahren erfolgende Anpassung an die Marktentwicklung und die Neuaufstellung nach vier Jahren.
Der Oranienburger Mietspiegel 2017 wurde 2014/2015 erarbeitet und 2017 fortgeschrieben. Eine Neuaufstellung ist nicht erfolgt, der Mietspiegel der Stadt Oranienburg ist aufgrund der o.g. Bedingungen daher nicht mehr als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB anwendbar.