Baumschutz
Aktueller Hinweis: Baumfällung bitte bis spätestens zum 31.12. beantragen. >>mehr
Die Brandenburgische Baumschutzverordnung trat zum Ende des Jahres 2010 außer Kraft. Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde am 13.12.2010 eine kommunale Baumschutzsatzung für die Stadt Oranienburg beschlossen, welche seit 24.12.2010 in Kraft ist und am 11.12.2012 durch die 1. Änderung ergänzt wurde. Ziel der Baumschutzsatzung ist es, den Schutz von Bäumen auf öffentlichen und privaten Grundstücken des Stadtgebietes einschließlich der Ortsteile zu sichern.
Satzungsgemäß sind geschützt:
- Laubbäume ab 75 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe)
- Nadelbäume ab 95 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe)
- Ersatzpflanzungen unabhängig vom Stammumfang
Der Geltungsbereich dieser Satzung beschränkt sich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und den Geltungsbereich der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Oranienburg und ihren Ortsteilen.
Nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt sind:
- abgestorbene Bäume
- Pappeln und Weiden
- Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie)
- forstwirtschaftlich genutzter Wald
- Bäume in Kleingartenanlagen
- Bäume in Baumschulen/Gärtnereien
Sofern es erforderlich ist, einen nach der Satzung geschützten Baum zu fällen bzw. in seinem wesentlichen Aufbau zu verändern oder in sonstiger Art und Weise zu beeinträchtigen, ist vorab bei der Stadt Oranienburg ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 7 der Baumschutzsatzung einzureichen. Dies kann formlos bzw. mittels zum Download bereitgestelltem Antragsformular erfolgen.
Bei der Fällung bzw. der Durchführung von Schnittmaßnahmen ist zudem der Schutz- von Nist-, Brut- und Lebensstätten zu beachten. Eine Fällung ist nur außerhalb der Vegetationsperiode, in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Februar eines jeden Jahres, durchzuführen. Ist es notwendig, Fällungen innerhalb der Vegetationszeit durchzuführen, ist dafür eine zusätzliche Genehmigung zu beantragen.
>> Satzungen (z.B. Ortsteilsatzungen) mit baulich-räumlichem Bezug finden Sie im Geoportal
Notwendige Unterlagen/ Angaben
Zur Bearbeitung Ihres Antrages sind folgende Unterlagen/ Angaben zwingend erforderlich:
- Baumart und Baumhöhe (geschätzt),
- Stammumfang gemessen in 1,30 m Höhe über den Erdboden
- Begründung der beantragten Maßnahmen
- Foto/s des bzw. der Bäume und ggf. der Schadstellen
- Lageskizze mit eingezeichneten und durchnummerierten Baumstandorten
Bei beantragten Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben ist ein vermessener Lageplan einzureichen
Formulare
Merkblätter
Gebühren/Preise
Die Bearbeitung des Antrages ist kostenpflichtig und richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oranienburg. Demzufolge sind je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit 22,60 EUR zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Fristen/Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit der Anträge ist stark vom jeweiligen Antragsaufkommen abhängig und bewegt sich im Normalfall zwischen 4 bis 8 Wochen. Es ist daher ratsam, nach Möglichkeit die Anträge rechtzeitig vor der gewünschten Ausführung einzureichen.