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28.03.2023

Radwegebenutzungspflicht in der Birkenallee aufgehoben

Wer in letzter Zeit mit dem Rad in der Birkenallee unterwegs war, dürfte es schon bemerkt haben: Die Pflicht zur Benutzung des gemeinsamen Geh- und Radwegs wurde zwischenzeitlich auch hier aufgehoben, nachdem diese zuvor bereits an zahlreichen Stellen im Radwegenetz der Stadt entfallen war.

Der durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel erteilten Abordnung der Radwegebenutzungspflicht liegt ein Rechtsurteil zugrunde, wonach diese innerorts nur noch bei besonderen Gefahrenlagen aufrecht erhalten bleiben kann.   

In den meisten Fällen hat sich für Radfahrende dadurch nicht viel geändert. Dort, wo Radwege aufgrund der baulichen oder optischen Ausführung als solche erkennbar sind, dürfen diese weiterhin wie bisher befahren werden. Dies gilt auch für Gehwege, sofern sie mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ beschildert sind. Hier ist jedoch der Vorrang des Fußverkehrs zu beachten und Schrittgeschwindigkeit angezeigt. Fehlt dieses Zusatzzeichen, muss der Radfahrende die Straße benutzen, was er ansonsten nunmehr darf.

Im Gegensatz zur Walther-Bothe-Straße, wo Radfahrende aufgrund des teilweise fehlenden bzw. zu schmalen Gehwegs schon seit geraumer Zeit in Richtung Berliner Straße die Straßenfahrbahn nutzen müssen, da innerorts auch der Zweirichtungsradverkehr in der Regel nicht mehr zugelassen wird, war es in der Birkenallee möglich, die Freigabe des südlichen Gehwegs zwischen Flatow- und Johann-Strauß-Straße anzuordnen. Insofern hat die Abordnung der Benutzungspflicht hier sogar zu einer Verbesserung der Radverkehrssituation geführt. Auch in Richtung Gewerbegebiet müssen Radfahrende nicht die Fahrbahn benutzen. Aufgrund des geringen Fußverkehrs und der fehlenden Bebauung darf ab der Veltener Brücke in beide Fahrrichtungen legal auf dem Gehweg geradelt werden.      

Für die wenigen, noch verbleibenden benutzungspflichtigen Radwegeabschnitte in der Stadt wird deren Abordnung derzeit durch den Landkreis vorbereitet.