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07.08.2024

Windenergie mit Plan: Vorranggebiete bei Lehnitz und Sachsenhausen festgelegt

Ein neuer Regionalplan soll die Entwicklung von Windparks in der Region Prignitz-Oberhavel künftig gezielter steuern. Ein Vorentwurf wurde im Juni in Kyritz auf der Regionalversammlung der gleichnamigen Planungsgemeinschaft vorgestellt. Dieser gilt auch für das Stadtgebiet von Oranienburg.

Hier sieht das Papier zwei Vorranggebiete vor. Diese befinden sich im Lehnitzer Forst sowie in der Waldfläche zwischen Sachsenhausen und Nassenheide, beidseitig der B96. Die beiden Oranienburger Gebiete wurden als besonders geeignet für die Windenergienutzung identifiziert und sollen künftig bevorzugt für den Bau von Windkraftanlagen genutzt werden. Sie sind bereits vor längerer Zeit von der Oranienburger Stadtverordnetenversammlung als potentielle Flächen für Windräder per Beschluss festgelegt worden und wurden deshalb nun im Entwurf des Regionalplans berücksichtigt. Außerhalb dieser Vorranggebiete gilt der Bau von Windrädern künftig dann als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“. Diese sind in der Regel unzulässig.

Die Festlegungen im Regionalplan bedeuten nicht, dass bei Lehnitz und Sachsenhausen automatisch Windparks entstehen. Dort ist es aber für Investoren künftig möglich solche Anlagen zu errichten, woanders wird es in Zukunft kaum noch möglich sein.

Der Entwurf des Regionalplans wird voraussichtlich im Herbst für mindestens vier Wochen öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen für die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren werden im Internet veröffentlicht, können aber auch in den Räumlichkeiten der Regionalen Planungsstelle und den zuständigen Büros der Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zur Einsichtnahme eingesehen werden. Das genaue Datum der Veröffentlichung, die exakte Auslagedauer und das Zeitfenster für Stellungnahmen stehen noch nicht fest. Sie werden mindestens eine Woche vorab im Amtsblatt für Brandenburg sowie auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel bekanntgegeben.

Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange haben während des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, ihre Bedenken zu formulieren oder Vorschläge zu machen.  

Die Hinweise werden anschließend von der Regionalen Planungsstelle geprüft. Der überarbeitete Regionalplanentwurf wird dann der Regionalversammlung zum Beschluss vorgelegt. Solange ist die Errichtung von Windenergieanlagen auch außerhalb der festgelegten Vorranggebiete grundsätzlich im Außenbereich zulässig.