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22.01.2025

Neue Grundsteuerbescheide werden im Laufe des Jahres verschickt

Sobald die Oranienburger Stadtverordneten den Hebesatz für die neue Grundsteuer beschlossen haben, kann die Verwaltung mit der Berechnung der Grundsteuer beginnen. Nach und nach treffen dann bei den Grundstückseigentümern die Bescheide ein.

+++ Weil das Steueramt derzeit viele Nachfragen dazu erreichen, weist die Stadtverwaltung auf Folgendes hin: In der Dezember-Sitzung der Stadtverordneten wurde bereits über die Hebesätze für die neue Grundsteuer debattiert. Der (von der Stadtverwaltung vorgeschlagene) Hebesatz wurde jedoch nicht beschlossen. Vielmehr wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechende Satzung noch einmal zu überarbeiten und einen anderen Hebesatz anzusetzen. Dem kommt die Stadtverwaltung nach,  indem in der Sitzung am 10.3. die neue Satzung als Beschlussvorlage eingebracht wird. Erst dann kann das Steueramt die Berechnung der Grundsteuer vornehmen und mit dem Versand der Bescheide beginnen. +++

Viele Oranienburger Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer warten auf Informationen dazu, wie viel Grundsteuer sie künftig zahlen müssen. Klarheit ist in Sicht: In der Sitzung am 10. März werden die Stadtverordneten eine Änderungssatzung zur Festsetzung der Hebesätze beschließen. Darauf basierend kann die Stadtverwaltung die Berechnung der Grundsteuer vornehmen und mit dem Versand der Bescheide beginnen.

Doch auch wenn die über Jahre hinweg vorbereitete Grundsteuerreform seit dem 1. Januar gilt, wird es trotzdem einige Zeit in Anspruch nehmen, bis alle betroffenen Oranienburger Grundstückseigentümer schwarz auf weiß zu sehen bekommen, wie viel sie zahlen müssen. Mehr als 15.000 unbebaute und bebaute Grundstücke gibt es im Stadtgebiet. Entsprechend viele Datensätze hat das Steueramt der Stadtverwaltung bisher vom Finanzamt erhalten und entsprechend zeitintensiv ist die Prüfung und Bearbeitung dieser Datensätze.

Eigentlich ist der Zahlungstermin für die Grundsteuer der 15. Februar. Die Stadtverwaltung weist auf Folgendes hin: Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, möge diesen bitte löschen. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann sicher sein, dass die Stadt davon keinen Gebrauch macht. Die Grundsteuer ist ausdrücklich erst dann zu begleichen, wenn der neue Grundsteuerbescheid vorliegt. „Niemand muss beunruhigt sein“, so Finanzdezernent Christoph Schmidt-Jansa. „Auch wenn in den nächsten Monaten die ersten Bekannten vielleicht schon ihren Bescheid bekommen haben, man selber aber noch nicht, ist das kein Grund zur Sorge. Jeder Grundstückseigentümer wird seinen Bescheid erhalten.“

Wer Fragen zur Grundsteuer auf dem Herzen hat, kann sich unter den Rufnummern (03301) 600 670, -675 oder -674 oder steueramt@oranienburg.de an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Steueramt wenden.

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf www.oranienburg.de/grundsteuer.