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25.03.2025

Hinweis zur Laubentsorgung

Im gesamten Stadtgebiet haben Mitarbeiter des Stadthofs in den vergangenen Wochen das Laub der Straßenbäume aufgenommen und entsorgt. Damit ist die Einsammlung des Herbstlaubs abgeschlossen, es werden keine weiteren Abholungen in diesem Frühjahr erfolgen. 

Leider haben es sich einige Anwohnerinnen und Anwohner zur Gewohnheit gemacht, das Laub von ihren Grundstücken im öffentlichen Straßenraum abzulegen. Das Tiefbauamt weist darauf hin, dass dies nicht zulässig ist – und zwar auch dann nicht, wenn das Laub von Bäumen stammt, die im öffentlichen Straßenraum stehen! Laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Oranienburg vom 25.09.2012 ist es verboten, Laub auf Fahrbahnen, in Entwässerungsmulden, Straßenrinnen oder auf Gehwege zu verbringen.  Wer dies tut, handelt ordnungswidrig und kann vom städtischen Ordnungsamt mit einer Geldbuße belangt werden. Laub, das auf privaten Grundstücken anfällt, muss also in jedem Fall von den Grundstückseigentümern selbstständig entsorgt werden.

Insofern Sie Ihr Laub nicht selbst kompostieren möchten, können Sie es gewerblichen Anlagen überlassen. Biologisch verwertbare Gartenabfälle, wie Laub, Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt sowie Unkraut können über die von der Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH (AWU) angebotenen Biotonnen entsorgt werden. Außerdem bieten diverse Firmen eine Laubentsorgung mit Hilfe von NWC-Säcken an.