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02.09.2025

Bombenverdacht auf »Biberinsel« – Vorbereitungen zur Entschärfung laufen

Im Rahmen der systematischen Kampfmittelsuche wurde im Bereich der »Biberinsel« eine Messanomalie festgestellt, welche sich Mitte Juli nach näherer Untersuchung als Bombenblindgänger bestätigt hat. Seit dem 14. Juli 2025 ist ein Sperrkreis rund um die Fundstelle in Kraft, dessen Umfang durch Splitterschutzwände reduziert werden konnte.

Wie bereits MItte Juli mitgeteilt, wurde im Rahmen der systematischen Kampfmittelsuche im Ortsteil Sachsenhausen ein Bombenblindgänger gefunden. Er liegt im Bereich der »Biberinsel« – eine kleine, vegetationslose Fläche zwischen Havel und ehemaliger Biberfarm – in einer Tiefe von mehr als vier Metern. Die Bombe soll baldmöglichst geborgen werden, die vorbereitenden Arbeiten dafür kommen gut voran.

Die beauftragte Kampfmittelräumfirma hat bereits den Spundwandkasten rund um den Blindgänger hergestellt, sodass bereits Mitte Juli der Sperrbereich reduziert werden und die wenigen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in ihre Häuser zurückkehren konnten. Die zuständige Elektrofirma hat zudem die Stromleitungen verlegt, so dass allen auf der Räumstelle tätigen Firmen der nötige Strom zur Verfügung gestellt werden kann. Um die Bombe freilegen zu können, muss vor Ort das Grundwasser abgesenkt werden, dafür hat die Stadtverwaltung bereits einen entsprechenden Antrag bei der Wasserbehörde gestellt. Die Räumstelle wird durch eine Wachschutzfirma rund um die Uhr bewacht.

Derzeit erarbeiten die Stadtverwaltung und die beteiligten Behörden den genauen Zeitplan für die Entschärfung der Bombe sowie den Sperrkreis. Voraussichtlich Mitte September wird der Termin für die Bombenentschärfung dann bekanntgegeben. Ziel ist es, die Bombe noch im Herbst entschärfen zu können.

Da sich der Bombenblindgänger auf einem Grundstück im Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg befindet, trägt dieser auch sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit der Bergung entstehen. Zwischen dem Landesbetrieb Forst Brandenburg und der Stadt Oranienburg wurde hierzu eine Geschäftsbesorgungsvereinbarung abgeschlossen.

 

Aktualisierte Fassung | Erstveröffentlichung: 14.07.2025

 


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