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23.02.2026

Traditionelle Osterfeuer - bis zum 13.03. bei der Stadt anmelden!

Der Frühling ist nicht mehr fern und zur Verabschiedung des Winters werden an Ostern vielerorts traditionell Osterfeuer entfacht. Wer ein Osterfeuer im Oranienburger Stadtgebiet plant, muss dieses beim Ordnungsamt anmelden.

Wenn die Tage länger werden und der Frühling spürbar näher rückt, wächst bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Vorfreude auf das Osterfeuer. Damit diese schöne, ganze Nachbarschaften zusammenbringende Tradition für alle ein sicheres und gelungenes Erlebnis wird, ist eine vorherige Anmeldung bei der Stadtverwaltung erforderlich.

Wichtig zu wissen: Osterfeuer sind unabhängig von ihrer Größe genehmigungs- und gebührenpflichtig. Bis zum 13. März muss deshalb ein entsprechender, schriftlicher Antrag beim Ordnungsamt der Stadt Oranienburg eingereicht werden. Die Antragsstellung sollte bevorzugt online erfolgen (siehe unten). Alternativ ist aber auch ein Antrag per E-Mail oder Brief möglich. Der Antrag muss Auskunft über den Tag, die Uhrzeit und die Größe des geplanten Feuers geben. Weiterhin ist unbedingt eine Lageskizze der Örtlichkeit beizufügen, auch die verantwortliche Person vor Ort muss inklusive von Kontaktdaten angegeben werden. Bei Nichteigentümern ist der Nachweis über das Einverständnis des Grundstückseigentümers zu erbringen.

Bei der Durchführung des Feuers sind einige Hinweise zu berücksichtigen. So sollte um das Feuer herum ein kleiner Wall aus Steinen und Sand gebildet werden. Außerdem ist auf ausreichend Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien zu achten. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug muss das Feuer unverzüglich gelöscht werden. Um sicherzustellen, dass sich keine Igel, Mäuse oder anderen Kleintiere in der Holz-Anhäufung versteckt haben, sollte diese vor dem Entzünden noch einmal umgesetzt werden. Damit der traditionelle Brauch für alle Beteiligten zum Vergnügen wird und ohne Einsatz der Feuerwehr auskommt, ist das Feuer bis zum vollständigen Abbrennen natürlich gut im Auge zu behalten.

Für den Antrag kann das Online-Formular auf der Internetseite der Stadt Oranienburg genutzt werden:

Alternativ kann der Antrag auch per E-Mail an junge@oranienburg.de oder postalisch an die Stadt Oranienburg, Ordnungsamt, Frau Junge, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg, gerichtet werden.