Vollstreckung
Für die Arbeit von der Vollstreckungsbehörde gibt es Regeln.
Die Regeln stehen in einem Gesetz.
Es heißt: Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg.
Wer Rechnungen nicht bezahlen kann, ist ein Schuldner.
Die Vollstreckungsbehörde sorgt dafür, dass Schuldner ihre Rechnungen bezahlen.
Das macht die Vollstreckungsbehörde nur für bestimmte Rechnungen.
Zum Beispiel Rechnungen von:
- Gemeinden
- Städten
- Landkreise
- Land Brandenburg
- Bund
- Handwerkskammern
- Verbände
- Rundfunk Berlin-Brandenburg
Diese Rechnungen sind: öffentlich-rechtliche Rechnungen.
Die Mitarbeiter bei der Vollstreckungsbehörde von der Stadt Oranienburg sorgen dafür, dass Schuldner die Rechnungen bezahlen. Zum Beispiel:
- Geld wegnehmen vom Konto.
oder
- Geld wegnehmen vom Sparbuch.
- Gehalt oder Lohn wegnehmen.
- andere Sachen wegnehmen. Zum Beispiel: Sachen, die dem Schuldner gehören.
Dieses Wegnehmen nennt man: Pfändung.
Insolvenz-Verfahren und Zwangsversteigerung
Die Stadt Oranienburg macht auch diese Sachen:
Ein Schuldner schuldet verschiedenen Personen und Firmen Geld.
Die nennt man: Gläubiger.
Wenn ein Schuldner kein Geld mehr hat: Man nimmt alles, was der Schuldner hat und teilt es auf. Jeder Gläubiger bekommt einen Teil.
Das heißt: Insolvenz-Verfahren. Die Stadt Oranienburg schreibt auf, wem der Schuldner Geld schuldet.
Ihr Ansprechpartner ist:
Herr Constantin Queitsch
Telefon: 03301 600 661
Email: queitsch@oranienburg.de
Öffnungszeiten
Dienstag:
9 Uhr bis 12 Uhr und
13:30 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag:
9 Uhr bis 12 Uhr und
13:30 Uhr bis 16 Uhr
Sie können auch zu anderen Zeiten einen Termin bekommen.
Vollstreckungs-Aufschub
Sie können Ihre Schulden nicht sofort bezahlen: Sie können mehr Zeit bekommen.
Das heißt: Vollstreckungs-Aufschub.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Sie müssen Teile von Ihren Schulden bezahlen.
Ihr Ansprechpartner ist:
Herr Constantin Queitsch
Telefon: 03301 600 661
Email: queitsch@oranienburg.de
Öffnungszeiten
Dienstag:
9 Uhr bis 12 Uhr und
13:30 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag:
9 Uhr bis 12 Uhr und
13:30 Uhr bis 16 Uhr
Sie können auch zu anderen Zeiten einen Termin bekommen.
Bringen Sie diese Unterlagen mit zum Termin:
- Konto-Auszüge von den letzten 3 Monaten.
- Gehalts-Abrechnung von den letzten 3 Monaten
oder
- Bescheid über Sozial-Leistungen von den letzten 3 Monaten
- Mietvertrag
- offene Rechnungen und Mahnungen
Vielleicht brauchen Sie noch mehr Unterlagen für den Termin.
Das sagt Ihnen der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin früh genug am Telefon.
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