Einwohnerfragestunde
Sie haben Fragen zu geplanten Maßnahmen im Stadtgebiet? Kein Problem, als Einwohnerin bzw. Einwohner Oranienburgs haben Sie das Recht, in den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, in den Ausschüssen und in den Ortsbeiräten Fragen zu stellen!
Die Einwohnerfragestunde gibt es in der Stadtverordnetenversammlung, im Hauptausschuss, im Sozialausschuss, im Ordnungs- und Feuerwehrausschuss, im Bau- und Wirtschaftsausschuss sowie im Werksausschuss. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre Anfrage rechtzeitig bei der/dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung oder der/dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden vorliegen muss, um eine hinreichende Antwort vorbereiten zu können.
Die genaue Regelung befindet sich in Paragraph 2 Absatz 3 der Einwohnerbeteiligungssatzung. Hier heißt es:
»(1) In öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse und der Ortsbeiräte sind alle Personen, die in der Stadt Oranienburg wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohnerinnen und Einwohner), berechtigt, Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder anderen Stadtangelegenheiten an die Stadtverordnetenversammlung oder die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen zu unterbereiten (Einwohnerfragestunde).
(2) Die Einwohnerfragestunde wird vor dem öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt und soll 30 Minuten nicht überschreiten.
(3) Fragen, Vorschläge und Anregungen sollen drei Werktage vor der Sitzung schriftlich an die/den Vorsitzende/n der Stadtverordnetenversammlung gerichtet sein. Der/Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung leitet die Fragen unverzüglich dem/der Bürgermeister/in zu. Können Fragen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort an die/den Fragende/n vorzunehmen. Die Fragen und Antworten sind jeweils nach Eingang im elektronischen Ratsinformationssystem einzustellen, zu protokollieren und der Niederschrift der Sitzung als Anlage beizufügen.«
Die Frist von drei Werktagen gilt auch für die Einwohnerfragestunden in den Ausschüssen.
>> zu den Sitzungsterminen
Fragen per E-Mail einreichen
Sie können Ihre Fragen gern per E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Sitzungsdienstes der Stadtverwaltung unter sitzungsdienst@oranienburg.de richten. Die konkreten Adressen zur postalischen Einreichung der Fragen finden Sie im Folgenden:
Die Dienstadresse für den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung:
Stadt Oranienburg
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Herr Dirk Blettermann
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
Die Dienstadressen für die jeweiligen Vorsitzenden der Ausschüsse:
Stadt Oranienburg
Hauptausschuss
Vorsitzender des Hauptausschusses
Herr Werner Mundt
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
Stadt Oranienburg
Ausschuss für Soziales und Bildung sowie Bürgerbeteiligung
Vorsitzender des Sozialausschusses
Herr Jochen Kiefer
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
Stadt Oranienburg
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Kampfmittel, Feuerwehr und Digitales
Vorsitzender des Ordnungs- und Feuerwehrausschusses
Herr Jens Pamperin
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
Ausschuss für Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen sowie Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben
Vorsitzender des Werksausschusses
Herr Jörg Thomas
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
Stadt Oranienburg
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, Wirtschaft, Wohnen, Tourismus und Ökologie
Vorsitzender des Bau- und Wirtschaftsausschusses
Herr Burkhard Wilde
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg