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Wohnberechtigungsschein

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Wohnberechtigungsschein


Sozial geförderter Wohnraum

In der Stadt Oranienburg gibt es eine Vielzahl von Wohnungen, die Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen. Dabei handelt es sich um den sozialen Wohnungsbau bzw. Wohnraum, dessen Modernisierung oder Instandsetzung mit Fördermitteln bezuschusst wurde. Diese geförderten Wohnungen sind einem Personenkreis vorbehalten, dessen Familieneinkommen je nach Art der Förderung eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf (sog. 1. Förderweg). Die Bezugsberechtigung erhalten Sie durch Ausstellen einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) gemäß § 5 Wohnungsbindungsgesetz i.V.m. § 27 Wohnraumfördergesetz.

Belegungsgebundener Wohnraum

Bei der Oranienburger Wohnungsbaugesellschaft mbH (WOBA) gibt es belegungsgebundene Wohnungen aus dem Altbestand, für deren Bezug ebenfalls ein WBS vorzulegen ist. Diese Wohnungen sind nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert (sog. 3. Förderweg) und nicht mietpreisgebunden. Ob sie für den Bezug einer Wohnung einen Wohnberechtigungsschein benötigen, erfahren Sie beim jeweiligen Vermieter. Eine Übersicht über größere Vermieter finden Sie hier.

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines richtet sich maßgeblich nach den Jahresbruttoeinnahmen aller mitziehenden Haushaltsangehörigen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle volljährigen Bürger/innen, die in Oranienburg wohnen oder ihren Wohnsitz nach Oranienburg verlegen möchten. Ein durch die Stadt Oranienburg ausgestellter Wohnberechtigungsschein hat für 1 Jahr und nur für das Land Brandenburg seine Gültigkeit.

Wie wird der WBS beantragt?

Der WBS kann bei der Stadt Oranienburg, Amt für Bildung und Soziales, Wohngeldstelle/ Wohnungswesen, beantragt werden. Dort erhalten Sie ein Antragsformular. Hierbei handelt es sich um einen amtlichen Vordruck, der vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bereitgestellt wird.

 
Die Sprechzeiten:

Dienstag:

9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 Uhr – 12.00 Uhr
und 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
 

Notwendige Unterlagen

  1. ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Einnahmen aller mitziehenden Haushaltsangehörigen
  3. Nachweise Kitakosten
  4. Nachweise über Unterhaltsleistungen bzw. Unterhaltszahlungen

Formulare

Gebühren und Preise

Der Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15,00 €.
Auf schriftlichen Antrag erfolgt ggf. eine Ermäßigung unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens.

Rechtsgrundlagen