Kampfmittelbelastung in Oranienburg
Seine Funktion als Sitz von chemischer Industrie und Rüstungsbetrieben wurde Oranienburg zum Ende des Zweiten Weltkriegs zum Verhängnis. Sie machten die Stadt zu einem vorrangigen Ziel der Luftangriffe der Alliierten. Große Teile der Stadt wurden durch Bombenschäden zerstört. Unzählige im Erdreich vermutete Bombenblindgänger erschweren noch heute die Stadtentwicklung – die systematische Suche nach Bomben und deren Entschärfung verursachen hohe Kosten und Einschränkungen in Oranienburg. Von 1990 bis 2018 wurden in Oranienburg mittlerweile mehr als 200 Blindgänger entschärft.
Auf dieser Seite finden Sie sowohl Informationen zum historischen Hintergrund, als auch zum aktuellen Stand und zum Ablauf der Kampfmittelsuche.
Sie haben weitere Fragen zum Thema? Für Rückfragen stehen Bürgerinnen und Bürgern gerne die Mitarbeiter/innen des Sachgebietes Kampfmittel/Altlasten im Amt für Brandschutz der Stadt Oranienburg zur Verfügung!
Informationen zum Ablauf einer Bomben-Neutralisierung
Bei einer Bombenneutralisierung sind folgende Varianten zu unterscheiden:
a) Öffnung erforderlich
Wenn im Rahmen einer Kampfmittelsuche eine Abweichung vom Normwert im Erdreich festgestellt wird, die einem metallischen Gegenstand zuzuordnen ist – kurz gesagt: eine Anomalie –, entscheidet der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg (KMBD) im Einzelfall über den Einsatz weiterer technischer Verfahren und setzt darüber die Stadt in Kenntnis. Dieses beinhaltet auch den Termin, für den eine qualifizierte Aussage zur Anomalie erwartet wird.
Falls die weiteren Untersuchungen die Anomalie bestätigen, folgt die Stadt als örtliche Ordnungsbehörde der Empfehlung des KMBD und räumt den gefährdeten Bereich von bis zu 100 Metern im Radius. Spätestens jetzt informiert sie auch über den weiteren geplanten Zeitablauf
Dazu zählt auch ein Termin, an dem die Aussage zur Art des Zünders bzw. ob überhaupt ein Zünder vorliegt, erwartet wird. Eine mögliche Bomben-Neutralisierung würde wiederum in der Regel am Folgetag erfolgen.
Evakuierung im Falle einer Bombenneutralisierung:
- Die Umgebung des Fundortes wird in einem vom KMBD empfohlenen Umkreis geräumt.
- Die Grenzen dieses Sperrkreises werden mittels Allgemeinverfügung festgesetzt und sowohl in beiden Tageszeitungen als auch auf der Internetseite der Stadt Oranienburg bekannt gemacht.
- In der Regel wird der Sperrkreis ab 8.00 Uhr des Tages der Bomben-Neutralisierung nach außen gesichert und kontrolliert.
- Alle Betroffenen (Anwohner, Gäste, Beschäftigte, Kunden, Passanten etc.) müssen den Gefahrenbereich dann unverzüglich verlassen.
- Vielleicht können Sie Verwandte, Freunde oder Bekannte außerhalb des Gefahrenbereiches aufsuchen. Für den Notfall benennt die Stadt eine Anlaufstelle, wo sich Betroffene während der Neutralisierung aufhalten können. Dieses ist idR eine Turnhalle. Bitte beachten Sie, dass der längere Aufenthalt in einer solchen – auch bei warmen Temperaturen – durchaus zum Frösteln führen kann und kleiden sich entsprechend. Die Mitnahme von Haustieren in die zentrale Anlaufstelle ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
- Ab dem Tage der Bestimmung des Gegenstandes wird ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 600-900 eingerichtet.
- Falls Sie auf die Hilfe karitativer Einrichtungen oder von Ärzten angewiesen sind (Spritzen, Pflegedienste, Essen auf Rädern etc.) verständigen Sie diese bitte rechtzeitig.
- Wenn Sie auf eine regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, nehmen Sie bitte ihren Bedarf für mindestens 14 Stunden mit. Das gleiche Zeitfenster legen Sie bitte für Windeln zugrunde, wenn zu Ihrer Familie Babys und Kleinstkinder zählen. Nehmen Sie auch der Witterung angemessene Kleidung mit! Stellen Sie vor Verlassen Ihrer Wohnung sicher, dass Elektro- und Gasgeräte ausgeschaltet und alle Wasserhähne geschlossen sind.
- Eingeschränkt gehfähigen Personen, die im Sperrkreis wohnen und insbesondere einen Transport zur zentralen Anlaufstelle benötigen, bietet die Stadtverwaltung Unterstützung an. Dazu wird die separate Rufnummer (03301) 600 901 geschaltet.
- In der Zeit der Evakuierung sichert die Polizei zur Verhütung von Diebstählen, Einbrüchen und Vandalismus den betroffenen Bereich.
- Bitte achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen, Radio- und Internetmeldungen an den fraglichen Tagen und verständigen Sie auch Ihre hör- und sehbehinderten Nachbarn und die Ihnen bekannten Personen, für die aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse Erläuterungen zweckmäßig sind.
- Bitte befolgen Sie im Rahmen der Evakuierung die Anweisungen der Polizei, Feuerwehr sowie der Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der von ihr beauftragten Unternehmen.
- Ist die Gefahr vorüber, wird „Entwarnung“ über die Sirenen, über die Internetseite der Stadt Oranienburg sowie durch vor Ort befindliches Personal gegeben. Sie können dann in Ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren.
- Falls Sie Schäden an Ihrem Haus durch herumfliegende Bombensplitter feststellen, dokumentieren Sie diese bitte und schätzen diese bzw. ziehen einen Sachverständigen hinzu. Die Schadensanzeige kann dann mittels eines bereitgestellten Vordruckes über die Stadt Oranienburg an den Zentraldienst der Polizei gerichtet werden.
b) Spontaner Bombenfund
Ein Bombenfund kann jedoch auch Sofort-Maßnahmen bedingen, die die vorgenannte Vorgehensweise nicht erlauben, sondern eine zügige Bomben-Neutralisierung erfordern. Diese Entscheidung treffen die Vertreter des KMBD und nicht die Stadt. In diesem Fall ist die Stadt bemüht, so früh wie möglich durch persönliche Ansprache oder Lautsprecherdurchsagen zu informieren und die Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.
Die Stadt Oranienburg bitten wegen der eventuell notwendig werdenden Maßnahmen um Ihr Verständnis und dankt ausdrücklich für Ihre Unterstützung!
Oranienburgs Bombenbelastung – ein Überblick
Seit den verheerenden Bombenangriffen auf Oranienburg im Zweiten Weltkrieg ist die Beseitigung von Bomben eines der wichtigsten und anspruchsvollsten Themen in unserer Stadt. In dieser Präsentation finden Sie einen Überblick zum historischen Hintergrund, zur Weiterentwicklung der Bombensuche im Verlauf der Jahre sowie zur Finanzierung und zur politischen Dimension. Außerdem erhalten Sie in der Präsentation einen Eindruck von vergangenen Entschärfungen und Sprengungen, die Oranienburg immer wieder aufs Neue in einen fast ganztägigen Ausnahmezustand versetzen.
Bitte beachten: Die Präsentation hat einen Stand von März 2023.
Download der Präsentation (oder auf das Bild klicken):
Historischer Hintergrund
Neben tausenden Bomben mit konventionellen Aufschlagzündern gingen 1945 insgesamt rund 10.500 Großbomben schwerpunktmäßig auf die Auer-Werke in der Lehnitzstraße, den Bahnhof, die Heinkel-Flugzeugwerke in Annahof, diverse SS-Depots und den Flughafen nieder.
Die über Oranienburg abgeworfenen Fünf- bis Zehn-Zentnerbomben mit chemischem Langzeitzünder waren so eingestellt, dass sie erst 12 bis 48 Stunden nach ihrem Aufprall zünden sollten, um neben der Zerstörungswirkung auch demoralisierend auf die Bevölkerung Einfluss zu nehmen. Aufgrund der besonderen Bodenbeschaffenheit in unserer Stadt nahmen viele dieser Sprengkörper nach dem Eindringen in den Boden einen ellipsenförmigen Verlauf mit dem Ergebnis, dass der Zündmechanismus nicht auf die nach oben zeigende Bombe einwirken konnte, jedoch grundsätzlich aktiv blieb – oft genug bis heute.
Aufräumarbeiten bis heute
Noch während des Krieges begannen die Aufräumarbeiten in der Stadt Oranienburg, teilweise wurden dabei Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter eingesetzt. Auch während der DDR-Zeit wurden zahlreiche Bombenblindgänger beseitigt. So konnten zwischen den Jahren 1965 und 1990 über 200 Blindgänger entschärft werden.
Nach der Wende wurde zunächst im Vorfeld von Bauarbeiten gezielt das Baufeld abgesucht. Nachdem das Land Brandenburg Luftbildaufnahmen (Fotos der alliierten Fliegerpiloten, die die Ergebnisse ihrer Bombenabwürfe dokumentierten) kaufen konnte, wurden diese die Grundlage für eine punktuelle durch das Land finanzierte Kampfmittelsuche. Seit 1997 ermöglicht ein Erlass des Ministeriums des Innern Grundstückseigentümern, sich zur Erteilung von Kampfmittelfreiheitsbescheinigungen entweder an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) zu wenden oder selber eine Munitionsbergungsfirma zu beauftragen. (siehe Imformationen auf der Seite Kampfmittelfund)
Seit 1998 entwickelte die Stadt Oranienburg – anfangs gemeinsam mit dem Landkreis Oberhavel – Prioritätenlisten, auf Basis der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg – KampfmV). Danach wurden zuerst stark frequentierte Flächen wie Schulen, Kitas etc., die eine besondere Bedeutung für die städtische Gemeinschaft besitzen, abgesucht. Diese Prioritätenlisten werden jährlich fortgeschrieben.
Konzept Kampfmittelsuche und Spyra-Gutachten
Bei der Kultivierung der „Pferdeinsel“, die sich zwischen Louise-Henriette-Steg und „Blauem Wunder“ befindet, wurden Bombenblingänger entdeckt, die sich im Luftbild nicht erkennen ließen. Dies führte erneut zu einer geänderten Vorgehensweise der Kampfmittelsuche. Am 18.09.2000 beschloss die Stadtverordnetenversammlung eine systematische Kampfmittelsuche auch auf Privatgrundstücken.
Die Stadt Oranienburg, die nicht nur als örtliche Ordnungsbehörde tätig wird, sondern auch als größter Eigentümer kommunaler Grundstücke betroffen ist, benennt im Rahmen der systematischen Suche die abzusuchenden Grundstücke, schafft die notwendige Arbeitsfreiheit sowie bei Bedarf die Voraussetzungen für eine Bomben-Neutralisierung.
- Konzept Kampfmittelsuche 2011 PDF, 1.4 MB
- Konzept Kampfmittelsuche - Fortschreibung 2015 PDF, 316 kB
- Konzept Kampfmittelsuche - Zweite Fortschreibung 2016 PDF, 71 kB
- Anlage A zum Konzept Kampfmittelsuche PDF, 43 kB
- Anlage Konzept KMS Kategorie 1 PDF, 1.1 MB
- Anlage Konzept KMS Kategorie 2 PDF, 661 kB
- Anlage Konzept KMS Kategorie 3 PDF, 1.6 MB
- Anlage Konzept KMS Kategorie 4 PDF, 1.6 MB
- Anlage Konzept KMS Kategorie 4.2 PDF, 918 kB
Priorisierung nach Spyra-Gutachten
Das 2008 veröffentlichte Gutachten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus zur „Mittel- und langfristigen Konzeption der Kampfmittelräumung in Oranienburg – Begutachtung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unter Berücksichtigung der Aspekte Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit“ brachte ergänzende Erkenntnisse. Auftraggeber war der Zentraldienst der Polizei bzw. das Brandenburgische Innenministerium. Mit dem Vorliegen dieses so genannten „Spyra-Gutachtens“, benannt nach dem zuständigen Professor, erfolgte eine Neufestsetzung der Abfolge der Suche nach Bombenblindgängern.
Es wurden im Oranienburger Stadtgebiet 10 Gefährdungsklassen definiert, wobei die Gefährdungsklasse 10 die höchste Stufe darstellt und 1 die niedrigste. Priorität hat demnach zunächst, die höchste Stufe von Kampfmitteln zu befreien. Das Gutachten kann neben der digitalen auch in ausgedruckter Form in den Räumen der Stadtbibliothek Oranienburg eingesehen werden.
- Kampfmittelräumung in Oranienburg (Spyra-Gutachten)
Suchmethoden
Die in Oranienburg üblichen Suchmethoden/Verfahren der Kampfmittelräumung:
1. Bohrlochsondierung / konventionelle Bohrungen
Die Bohrlochsondierungen werden in Form von Schnecken- und Spülbohrungen durchgeführt. Die Arbeiten werden in einem bestimmten Raster ausgeführt, welches vom KMBD vorgegeben wird. Die Tiefe der Bohrlöcher beträgt ca. 5 m – 6 m. In das bestehende Bohrloch wird eine Sonde herab gelassen und somit ein durchlaufendes Diagramm geschaffen. Die Messung erfolgt von unten nach oben. Mit dem Bohrlochsondierverfahren wird die Veränderung des Magnetfeldes gemessen. Mit diesem kunststoffverrohrten Bohrverfahren werden zu überprüfenden Punkte freigemessen.
Spülbohrungen kommen in Bereichen zum Einsatz, in denen ein hohes Medienaufkommen besteht oder vermutet wird (z. B. Straßen). Der Nachteil bei diesem Verfahren ist, dass Hohlräume im Erdreich entstehen können. Daher kann dieses Verfahren nicht in der Nähe von Gebäuden angewandt werden.
2. Bohrlochradar
Mit dem Bohrlochradarverfahren werden mit Radarwellen reflektierende Gegenstände im Erdreich gemessen. Eingemessene Gegenstände werden mit der Bohrlochsondierung / Magnetik untersucht. Danach kann eine Aussage getroffen werden, ob sich ein metallischer Gegenstand im Boden befindet.
Begonnen wird mit einer Reichweitenmessung des Radars. In Abhängigkeit dieses Ergebnisses wird der Reihenabstand festgelegt. Die Bohrlöcher werden in einem Abstand von 2 m gesetzt. Die Tiefe der Bohrlöcher beträgt 9 m.
3. UltraTEM® Verfahren
Die geografische Lage einer festgestellten Anomalie, hoch anstehendes Grundwasser, erforderlicher Verbau, das Herstellen der Zugänglichkeit und der Rückbau von Anlagen sowie vorhandener Infrastruktur erfordern oft einen extrem hohen Bergungsaufwand. In den meisten Fällen ist der dafür erforderliche Einsatz finanzieller Mittel erheblich. Die Bereitstellung möglichst optimaler Bedingungen für eine gefahrenlose Öffnung ist ebenfalls oft mit zusätzlichen hohen Kosten verbunden. Dies gilt vor allem dann, wenn die zu verifizierende Anomalie in einer Tiefe von mehr als drei Metern liegt.
Vorteile des UltraTEM® Verfahren:
- ausgezeichnet geeignet für die Unterscheidung von Objekten
- erfolgreiche Untersuchungen bis in eine Tiefe von über 14 Metern
- geringe Fläche für die Untersuchung erforderlich
- zuverlässige Prognosen auch im Bereich komplexer Störfelder, wie beispielsweise im Bahnbereich
4. AreaTEM® Verfahren
Größere ferromagnetische Objekte können bis zu einer Tiefe von zwei Metern optimal mit der AreaTEM® Technologie aufgespürt werden. Das System ist herkömmlichen Methoden dabei deutlich überlegen. Es überzeugt durch zuverlässige Ortung vor allem bei komplexen Störfeldern. Für konventionelle Verfahren sind Rohre, Kabel, Schrauben oder Armierungseisen Sonderhindernisse. Mit AreaTEM® hingegen ist es möglich, qualifizierte Aussagen über diese Objekte zu treffen und eine Kontaminierung mit Kampfmitteln auszuschließen beziehungsweise zu belegen.
Das AreaTEM® ist ein Kombinationsverfahren aus Elektromagnetik und 3-Achs- Magnetometer. Es werden sehr starke Primärfelder für die Induktion von ferromagnetischen Körpern genutzt.
Vorteile des AreaTEM® Verfahrens:
- geeignet für die Unterscheidung von größeren Objekten
- Untersuchungen bis zu einer Tiefe von zwei Metern
- Zuverlässiger Prognosen auch im Bereich komplexer Störfelder, wie beispielsweise bei Bau- und Kriegsschutt
Kostenbelastung
Die Stadt hat sich mit dem am 26.09.2011 beschlossenen „Konzept Kampfmittelsuche“ dahingehend gebunden, in den nächsten 20 Jahren über 70 Millionen EUR für Maßnahmen der Kampfmittelsuche vorzuhalten. Mittlerweile wurden die Rückstellungen sogar auf mehr als 140 Millionen Euro angehoben, denn die Kosten der Vorarbeiten für die einzelnen Entschärfungen sind insbesondere durch die oft notwendigen Grundwasserabsenkungen enorm gestiegen. Zudem ist die Stadt als örtliche Ordnungsbehörde für die Gefahrenerforschung und ggf. -abwehr auf privaten Grundstücken verantwortlich und benötigt auch dafür finanzielle Mittel. Jährlich stellt die Stadt in der Regel 4 Millionen Euro dafür ein.
Diese Richtlinie wurde am 13.03.2019 modifiziert und der Abrechnungszeitraum um einen Zeitraum von 2 Jahren verlängert. Immer wieder gab es Petitionen an den Landtag des Landes Brandenburg, dass sich der Bund an den Kosten beteiligen möge. Der Landtag hat bisher drei Bundesratsinitiativen zur finanziellen Beteiligung des Bundes an den Folgekosten der Bombenbeseitigung initiiert. Die Bundesratsinitiativen wurden in jedem Fall entweder vom Deutschen Bundestag gar nicht erst behandelt oder zurückgewiesen. Erst 2014 beschloss der Bundesrat auf Antrag Brandenburgs und Niedersachsens erneut, dem Bundestag einen Antrag zur Übernahme von Kosten der Kampfmittelsuche vorzulegen. Dieser Antrag mündete schließlich in einer Richtlinie des Bundesfinanzministeriums, mit der der Bund über einen Zeitraum von vier Jahren einmalig insgesamt 60 Millionen Euro für die Beseitigung alliierter Munition in ganz Deutschland zur Verfügung stellt.
Die Stadt Oranienburg ist zudem seit Jahren Schwerpunkt des Handelns des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, der im Auftrag des Landes Brandenburg jährlich bis ca. vier Millionen Euro für Kampfmittelsuche und -beseitigung in der Kreisstadt einsetzt. Dies entspricht ungefähr 50 % der Gelder, die für das gesamte Bundesland zur Verfügung stehen. Durch die Änderung des Ordnungsbehördengesetzes wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass die Stadt Oranienburg vom Land eine Teilkostenerstattung als freiwillige Leistung für Maßnahmen der Grundwasserhaltung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhalten kann. Für durchgeführte Maßnahmen im Jahr 2019 wurden zwei Drittel der Ausgaben anerkannt und knapp 620.000 Euro überwiesen.