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Lärmaktionsplanung

Lärmaktionspläne sollen eine Lärmminderung in besonders belasteten Gebieten erreichen. Dazu können die Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen. Das Hauptziel der Planung ist eine höhere Lebensqualität in den Städten. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern der Städte einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

4. Stufe der Lärmaktionsplanung Oranienburgs abgeschlossen

Lärm kann das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden von Menschen beeinträchtigen. Eine erhöhte Lärmbelastung kann darüber hinaus eine Vielzahl negativer Auswirkungen auf Betroffene nach sich ziehen, darunter gesundheitliche Folgen wie Stress oder Herz-Kreislauferkrankungen infolge von Schlafstörungen, soziale Auswirkungen, etwa durch veränderte Kommunikationsverhaltensweisen, sowie ökonomische Konsequenzen, zum Beispiel durch Kosten zur Behandlung entstandener Krankheiten.[1] Vor diesem Hintergrund dienen Lärmaktionspläne, zu denen die EU gemäß Umgebungslärmrichtlinie alle Kommunen verpflichtet, dazu, „schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen“. Neben der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastung, deren Untersuchung Gegenstand der Lärmaktionspläne ist, ist ebenso der durch den Schienenverkehr entstehende Lärm zu beachten. Dieser wird jedoch gesondert vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) untersucht.

Schwerpunkt der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung, die alle fünf Jahre anzupassen ist, war die Überprüfung und Überarbeitung bestehender Lärmaktionspläne. Konkret wurden sogenannte strategische Lärmkarten vom Brandenburgischen Landesamt für Umwelt (LfU) erstellt, die die Lärmbelastung für Straßen ab einer Verkehrsstärke von mehr als 8.200 KfZ / 24h aufzeigen. Sobald eine Lärmbelastung über den Prüfwerten von 65 dB(A) ganztags sowie 55 dB(A) nachts ermittelt werden, müssen geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung festgelegt werden. Dazu zählen etwa die Sanierung des Fahrbahnbelags, die Reduzierung zulässiger Geschwindigkeiten sowie der Ausbau der Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs und Fuß- und Radverkehrs.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Oranienburg Ende 2024 das Ingenieurbüro Spiekermann mit der Bearbeitung der 4. Stufe des Lärmaktionsplans beauftragt.

Anlässlich der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 6. Oktober bis zum 3. November 2025 stattfand, wurde der vom Ingenieurbüro erarbeitete Vorentwurf des Lärmaktionsplans am 9. Oktober 2025 im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt:  


  

Die im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden zusammen mit den Stellungnahmen der Behörden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange von der Stadtverwaltung gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden am 9. März zusammen mit dem Maßnahmenpaket des Lärmaktionsplans von der Stadtverordnetenversammlung gebilligt.  

 


Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.

Über die Internetseite www.eba.bund.de/kartendienst gelangen Sie zum GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde.

Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken.

Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten.

 


 

Glossar

Was versteht man unter “ruhigen Gebieten“?

Neben der Minderung von hohen Lärmbelastungen fordert die EG-Umgebungslärmrichtlinie auch die Identifizierung so genannter ruhiger Gebiete. Diese Bereiche sollen den Menschen Erholung bieten und deshalb durch entsprechende Maßnahmen gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.

In Deutschland fühlen sich über die Hälfte der Menschen durch Lärm belästigt. Der Straßenverkehrslärm ist eine der Hauptursachen. Eisenbahnverkehrslärm, Fluglärm, Wohn- und Freizeitlärm sowie Gewerbelärm sind weitere Hauptlärmquellen.

Was ist Lärm?

Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. Werden Schalleindrücke als störend oder belästigend empfunden oder schädigen sogar die Gesundheit, spricht man von Lärm.

Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen. So kann ein und dasselbe Geräusch den einen stören und den anderen nicht. Manche Personen mögen beispielsweise laute Musik, andere regen sich darüber auf.

Wie wird Lärm bewertet?

Das menschliche Ohr kann Frequenzen von ca. 16 bis 20.000 Hertz und Schalldruckschwankungen im Bereich von ca. 0,00002 bis 200 Pascal wahrnehmen.

Zur leichteren Handhabung dieses sehr großen Bereiches wird mit der logarithmischen Dezibel-Skala gearbeitet (dB). Benannt nach dem Stimmphysiologen und Erfinder Alexander Graham Bell wird der Hörschwelle dort die Verhältniszahl 1 (100, entspricht 0 dB) zugeordnet. Die Schmerzschwelle liegt bei der 10-billionenfachen Intensität der Hörschwelle (1013, dies entspricht 13 Bel oder 130 dB). Unser Hörempfinden hängt aber auch von der Frequenz ab. Wir reagieren auf hohe Frequenzen – also auf hohe Töne – empfindlicher als auf niedrige. Deshalb wird ein sogenannter A-Filter verwendet; die Schallpegel werden dann in dB(A) angegeben.

Lautstärkeänderungen gelten ab einer Differenz von ein bis zwei dB(A) als wahrnehmbar. Eine Zunahme um rund zehn dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden.

Wie wirkt Lärm?

Lärm hat nicht nur auf das Gehör Auswirkungen. Lärm ist ein so genannter Stressor. Das heißt, Stresshormone werden ausgeschüttet, Blutdruck und Pulsfrequenz steigen. Auf Dauer überlastet das den menschlichen Körper. Die Forschung ist sich einig, dass dauerhafter Verkehrslärm ab 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts vermehrt Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht. Bereits bei einer Lärmbelastung ab 40 bis 45 dB(A) an der Außenwand des Hauses können Schlafstörungen auftreten.

Aber auch unterhalb dieser gesundheitsrelevanten Schwellenwerte gibt es Belästigungen. Beeinträchtigungen eines Wohnzimmergesprächs durch Straßenverkehrslärm oder ‚unruhige’ Parkspaziergänge können sich zu einer wesentlichen Belästigung summieren, die letztendlich die Attraktivität der Wohnquartiere senkt.

Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?

Den Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen will die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken. Die Richtlinie verfolgt mehrere Ansätze:

  • Für alle EU-Mitgliedsstaaten werden sogenannte Lärmkarten erstellt, welche die Lärmbelastung beschreiben und die Grundlage für Aktionspläne bilden.
  • Auf Basis der Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt. Sie sollen den Umgebungslärm mindern und eine zufriedenstellende Umfeldqualität erhalten.
  • Außerdem soll die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert werden und Gelegenheit zur Mitwirkung an der Aktionsplanung erhalten.

Die Inhalte der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden in das deutsche Recht übernommen (§§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG).