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Verkehrsentwicklung

In der Stadtverordnetenversammlung vom 29. Mai 2017 fand die zwei Jahre dauernde Debatte um die Novellierung des bisherigen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) von 1999 mit deutlicher Mehrheit ihren Abschluss. Unter anderem haben sich die Kommunalpolitiker und -politikerinnen für eine einjährige Testphase für Tempo 30 in einigen Straßen in der Innenstadt ausgesprochen. 

Anlass der Neubearbeitung des Strategiepapiers für den Oranienburger Stadtverkehr war der mehrheitliche Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2013, Planungsmittel für den Bau einer weiteren Havelquerung auf Höhe der Walther-Bothe-/Dr.-Heinrich-Byk-Straße in Form einer Straßenbrücke in den Finanzplan 2015 einzustellen. Der Beschluss wurde an die Maßgabe gekoppelt, dass im Vorfeld der Planung eine Überprüfung und Aktualisierung des Verkehrskonzeptes durch die Verwaltung zu erfolgen hat. Darüber hinaus stehen neben der zusätzlichen Havelquerung weitere Verkehrsprojekte zur Diskussion, deren Betrachtung mit einem größeren Untersuchungsaufwand im Hinblick auf die Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen verbunden ist.

Aktuelle Verkehrsentwicklungsplanung für 2025

Um der Stadtverordnetenversammlung eine Grundlage für die verkehrspolitische Entscheidung im Hinblick auf die künftige Verkehrsentwicklung der Stadt vorlegen zu können, wurde in einem ersten Schritt das Verkehrsnetzmodell aktualisiert, welches die Verkehrsdaten für alle verkehrswichtigen Straßenzüge enthält. Auf Grundlage dieses Analysenetzmodells konnte unter Berücksichtigung der Strukturdaten (Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung, Entstehung und Verdichtung von Wohngebieten) und der geplanten verkehrsrelevanten Vorhaben (z. B. Bebauung am Schlossplatz und in der Weißen Stadt) eine prognostische Berechnung der Verkehrsentwicklung für verschiedene Planungsfälle durchgeführt werden. Es folgte ein umfangreiches Beteiligungsverfahren.

Über die dann von der Verwaltung eingebrachte Beschlussvorlage wurde am 24. Mai 2016 im Rahmen eines Sonderbauausschusses öffentlich beraten. In der rechten Randspalte unter Dokumente können Sie die Präsentation des Verkehrsentwicklungsplanes im Bauausschuss (Sitzung vom 05.04.2016) als PDF-Datei herunterladen (ca. 38 MB).

Am 29. Mai 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung schließlich die Vorzugsvariante des Verkehrsentwicklungsplans 2025 beschlossen.

 

Beteiligungsverfahren

Die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans wird von einem Fachgremium, der sogenannten „Fachöffentlichkeit“, begleitet. Diesem Gremium gehören Vertreter diverser Institutionen und Kommunalpolitiker an, die zu einer dreiteiligen Workshop-Reihe zusammenkamen, in deren Ergebnis eine Empfehlung für das von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließende Ziel- und Handlungskonzept des VEP abgegeben wurde.

 

1. Workshop am 20. Februar 2015

Der erste Workshop fand am 20. Februar im Bürgerzentrum in der Albert-Buchmann-Straße statt. Die Veranstaltung diente der Information der Teilnehmer über die verkehrliche Bestandsanalyse sowie über die Verkehrsprognose für den sogenannten Prognose-Nullfall (verkehrliche Entwicklung ohne straßenbauliche Veränderungen). Im Anschluss daran wurden die im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung zu untersuchenden Planungsfälle bzw. Verkehrsszenerien festgelegt.

Die Präsentation der Bestandsanalyse und der möglichen Prognoseszenarien finden Sie unter Dokumente.

2. Workshop am 16. April 2015

Der zweite Workshop fand am 16. April in der Feuerwehrhauptwache in der Martin-Luther-Straße statt. Auf dieser Veranstaltung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der von den Teilnehmern angeregten Verkehrsszenarien präsentiert.

Szenario 1 untersucht in verschiedenen Varianten die verkehrlichen Auswirkungen von Baumaßnahmen, die vorrangig dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zugute kommen. Dem Szenario wird dabei die Umsetzung folgender Maßnahmen zugrunde gelegt: 

  • Bau einer Brücke über die Havel in Verlängerung der Walther-Bothe-Straße 
  • Bau einer Brücke über die Havel in Verlängerung der Adolf-Mertens-Straße
  • Ausbau der Ladestraße zwischen Bernauer und Dr.-Heinrich-Byk-Straße 
  • Neubau einer Ortsteilumfahrung Lehnitz zwischen B 273 und L 211
  • Ausbau einer Erschließungsstraße zwischen Fischer- und Lehnitzstraße

Szenario 2 untersucht die verkehrlichen Auswirkungen, die sich bei einer konsequenten Förderung des umweltfreundlichen Verkehrs ergeben. Folgende Annahmen werden diesem Szenario in unterschiedlichen Konstellationen zugrunde gelegt:

  • Bau von Querungshilfen und Mittelinseln
  • Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen
  • Verdichtung und Ausweitung des ÖPNV-Angebotes
  • Ausbau und Sanierung des Radverkehrsnetzes
  • Ausweisung von Tempo 30-Abschnitten im Hauptverkehrsstraßennetz

Die Präsentation der Szenarien und deren Auswirkungen finden Sie im Bereich Dokumente in der Randspalte.

Im Zuge des Abstimmungsverfahrens hat sich das Fachgremium mit deutlicher Mehrheit für das Verkehrsszenario 2  ausgesprochen. Die für die Zielerreichung notwendigen Maßnahmen wurden nunmehr konkretisiert und auf dem dritten Workshop präsentiert und abgestimmt.

3. Workshop am 16. Juli 2015

Gegenstand des dritten Workshops war die Präsentation der verkehrlichen Auswirkungen der Vorzugsvariante, die gemäß dem Votum des Fachgremiums Folgendes vorsieht:

  • weitreichende Tempo 30 – Ausweisung auf dem Hauptverkehrsstraßennetz der Kernstadt (vgl. Abbildung auf S. 15)
  • Förderung des Umweltverbundes
  • Bau einer Ortsumfahrung für Lehnitz (optional)

Verbunden mit dieser Zielsetzung sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Begleitende Maßnahmen der Verkehrsberuhigung im Nebenstraßennetz
  • Ausbau des Geh- und Radwegenetzes
  • Ausbau des ÖPNV
  • Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes

Das Maßnahmenpaket wird nun konkretisiert und in einem Abschlussbericht zusammengefasst, bevor das Ergebnis des Workshops entsprechend der Empfehlung des Fachgremiums den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wurde.

Die Präsentation des 3. Workshops finden Sie ebenfalls auf dieser Seite unter Dokumente.

Präsentation Endbericht

Am 5. April 2016 wurden die Ergebnisse der Workshop-Reihe erstmals im Bauausschuss präsentiert. Am 29. Mai 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorzugsvariante des Verkehrsentwicklungsplans beschlossen. Den mehr als 200 Seiten umfassenden Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Oranienburg für das Jahr 2025 (Endbericht bestehend aus fünf Teilen) können Sie in der rechten Randspalte herunterladen (Vorsicht: Große Dateien).

Wie geht es jetzt weiter?

Tempo 30 gemäß VEP 2025
Tempo 30 gemäß VEP 2025

Nach dem politischen Bekenntnis geht es nun darum, sowohl mit dem für die Bundesstraße 273 zuständigen Baulastträger als auch mit dem kreislichen Straßenverkehrsamt, das gesetzlich für die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständig ist, zu klären, inwieweit der politische Wille zur Erhöhung der Sicherheit und Lebensqualität auch verkehrsrechtlich genehmigungsfähig ist. 

In der Oranienburger Innenstadt sind gerade Fußgänger und Radfahrer häufig Opfer von Verkehrsunfällen. Daher haben Fachleute und Vertreter der Öffentlichkeit, wozu beispielsweise auch der Mittelstandsverband OHV und die IHK gehörten, nach Wegen gesucht, die Stadt sicherer zu machen und gleichzeitig den Straßenverkehr besser zu organisieren. Immerhin hat sich Oranienburg in den vergangenen 18 Jahren seit 1999 deutlich verändert: Von der Inbetriebnahme der Umgehungsstraße über die Entwicklung neuer Gewerbegebiete bis hin zur Schaffung zahlreicher Wohnsiedlungen. All das hat natürlich Auswirkungen auf den Straßenverkehr.

Mehr Einwohner, mehr Unternehmen und mehr Pendler erzeugen ein Mehr an Verkehr und Abgasen. So hat sich die Stadt Oranienburg auch dafür ausgesprochen, einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es geht zudem darum, die verschiedenen Bedürfnisse vom Lärmschutz über Wohnqualität, Abgasreduzierung bis hin zur Mobilität unter einen Hut zu bringen. Deshalb entsteht derzeit parallel ein städtisches ÖPNV-Konzept.

Sinnvolle Lösungen für die ganze Stadt

Einig waren sich alle Akteure darin, dass ein weiter so, d.h. noch mehr Autoverkehr nicht die Lösung sein kann, weil damit erhebliche Nachteile für alle verbunden sind. Folglich geht es nicht nur um Tempo 30 in einigen weiteren Straßen, sondern um sinnvolle Lösungen für die ganze Stadt, für alle Verkehrsteilnehmer – die mit dem Auto, dem Rad, dem Nahverkehrsangebot oder zu Fuß unterwegs sind.

Im nächsten Schritt wird die Verwaltung deshalb nach und nach die verschiedenen Ziele und Aufgabenstellungen des Verkehrsentwicklungsplanes angehen – unter anderem soll ein Stadtbuskonzept erstellt werden. „Die Stärkung des ÖPNV und die weitere Förderung des Radverkehrs sind parallel absolut notwendig und Teil des Plans. Wir wollen es reizvoller machen, das Auto öfter mal stehen zu lassen und gleichzeitig die Schaffung attraktiver Alternativen vorantreiben“, erklärt Bürgermeister Alexander Laesicke. 

Mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel wird abgestimmt, in welchen Straßenzügen die Voraussetzungen für eine Anordnung von Tempo 30 (nicht zu verwechseln mit Tempo 30-Zonen) bereits gegeben sind. 

Für diese Straßen(-abschnitte) könnte bald Tempo 30 gelten: 

  • Berliner Straße zwischen Landratsamt und Schloss
    - Sachsenhausener Straße ab Kreisverkehr Rungestraße bis B273
  • Mühlenfeld bis Kreisverkehr Sachsenhausener-/Rungestraße
  • Bernauer Straße ab Bahnunterführung bis Kreisverkehr am Louise-Henrietten-Gymnasium (B273)
  • Straße der Einheit zwischen B273 und Kreisverkehr nach Friedrichsthal
  • Lehnitzstraße
  • Stralsunder Straße
  • Havelstraße
  • Walther-Bothe-Straße zwischen Berliner Straße und Kreisverkehr Friedenstraße
  • Friedrich-Wolf-Straße (OT Lehnitz)
  • Birkenwerderweg (OT Lehnitz)

Rückblick: VEP 1999

Grafik aus dem Verkehrsentwicklungsplan 1999
Grafik aus dem Verkehrsentwicklungsplan 1999

Das Hauptaugenmerk des im September 1999 von der Stadtverordnetenversammlung aufgestellten Verkehrsentwicklungsplanes lag auf der Bestimmung des künftigen Hauptverkehrsstraßennetzes, so wie es sich nach Inbetriebnahme der Ortsumgehung B96n darstellen sollte. Unter Berücksichtigung von mehreren (vier) Zufahrten an die Ortsumfahrung wurden hierzu verschiedene Planungsfälle der Verkehrsentwicklung im Hauptverkehrsstraßennetz modelliert. Im Ergebnis des Abwägungs- und Entscheidungsprozesses wurde der Planungsfall 2, der insbesondere eine Verkehrsentlastung des Innenstadtbereiches sowie eine konsequente Förderung des Umweltverbundes vorsah, als umzusetzende Variante beschlossen.

15 Jahre nach Beschluss dieses Planes ist nicht nur die Ortsumgehung in Betrieb, sondern auch das Hauptverkehrsstraßennetz weitgehend ausgebaut. Gleichzeitig sind zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs, aber auch des schienengebundenen Nahverkehrs (SPNV) erfolgreich umgesetzt worden (z. B. die Anbindung an den Berliner Hauptbahnhof). Demgegenüber wurde die städtische Zielsetzung einer Taktverdichtung beim ÖPNV nicht erreicht, was insbesondere mit der beim Landkreis Oberhavel liegenden Zuständigkeit zu erklären ist.

 


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