Seiteninhalt

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und liefert zugleich eine Grundlage für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit geplanter Bauvorhaben und Nutzungsänderungen.

Die Inhalte des Landschaftsplans sind gemäß § 11 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Abwägung nach § 1 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen und wurden als Darstellungen in den Flächennutzungsplan der Stadt Oranienburg aufgenommen.

Der Landschaftsplan als Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege enthält im einzelnen Aussagen zu Schutz und Entwicklung der Schutzgüter

  • Boden,
  • Grund- und Oberflächenwasser,
  • Klima und Luft,
  • Pflanzen- und Tierwelt,
  • Landschafts- und Ortsbild
  • sowie zur Erholungsvorsorge.

Damit soll der Landschaftsplan Entscheidungshilfen für Oranienburg aufzeigen, um Planungsvorhaben schon im Vorfeld hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft prüfen zu können und ggf. Entwicklungen die zu Lasten einer intakten Umwelt gehen würden verhindern zu können. Nach der Integration der wesentlichen Inhalte des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan bleibt der Landschaftsplan als Fachgutachten auch weiterhin eine wichtige Orientierungshilfe bei Planungsentscheidungen.

 

Download des gültigen Landschaftsplans der Stadt Oranienburg: